Hallo Frau Bader,
Angenommen meine elternzeit endet in 5 Wochen .
nun erfahre ich dass ich wieder schwanger bin.
Bei Schwangerschaft gibt's vom AG sofortiges BV.
Wenn ich den AG nun VOR Ende der EZ von der Schwangerschaft in Kenntnis setze, käme ich dann direkt im Anschluss regulär ins BV?
Oder müsste ich erst wieder arbeiten?
Könnten sie mir Bitte dazu passend sagen,wo im Gesetz diese regelung zu finden ist?
Mfg
von
lafatina79
am 20.12.2016, 02:02
Antwort auf:
beschäftigungsverbot im Anschluss an EZ?
Hallo,
dann können Sie sofort wieder in ein Bv gehen. BV heißt ja Gefährdung am Arbeitsplatz, da können Sie ja gerade nicht zwischendrin arbeiten.
Ab 2017 wird es gestlich mit dem BV aber strenger geregelt - da muss der AG Sie versuchen umzusetzen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.12.2016
Antwort auf:
beschäftigungsverbot im Anschluss an EZ?
Hallo,
wenn es aus betrieblichen Gründen ein BV geben muss, dann würde das direkt im Anschluss an die Elternzeit gelten.
Allerdings ändert sich zum 01.01.2017 dahingehend die Rechtslage, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, einen Ersatzarbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Nur wenn ein solcher absolut nicht vorhanden ist, darf ein ein BV aussprechen.
Es könnte also sein, dass sie ggf. an einem Alternativarbeitsplatz ohne Gefährdungslage arbeiten müssten.
Mitglied inaktiv - 20.12.2016, 09:30