Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot bei Diagnose Angst und depressive Störung, gemischt

Frage: Beschäftigungsverbot bei Diagnose Angst und depressive Störung, gemischt

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin mit der Diagnose Angst und depressive Störung gemischt die letzten 4 Jahre in psychologischer Behandlung gewesen. Ich habe bei meiner Schwangerschaft 2008 von der Psychotherapeutin ein Beschäftigungsverbot bekommen da ich es psychisch nicht mehr ausgehalten habe bei dieser Firma zu arbeiten. Nachdem meine Tochter auf der Welt war habe ich in unregelmäßigen Abständen Therapiestunden wahrgenommen. Es ging mir soweit gut. Jetzt sollte ich wieder arbeiten gehen und der ganze psychische Mist kommt wieder hoch. Ich dachte ich hätte es im Griff aber leider ist dem nicht so. Ich habe es nicht einmal geschafft meinen ersten Arbeitstag wahrzunehmen und bin gerade von meiner Hausärztin krankgeschrieben, ich schäme mich sehr dafür. Ich war jetzt soweit das ich gesagt habe ich kündige, es hat anders keinen Sinn und keine Zukunft. Jetzt habe ich vor einer Woche erfahren das ich wieder schwanger bin. Jeder redet jetzt auf mich ein das ich auf keinen Fall kündigen soll aber was soll ich machen? Meine Psychotherapeutin macht nur noch Therapien und kann keine AU oder ein Beschäftigungsverbot mehr ausstellen. Meinen sie ich habe mit der Diagnose Angst und depressive Störung, gemischt das Recht von meiner Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot zu verlangen? Ich komme mir so schlecht vor. Vielen Dank für Ihre Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bereden Sie das mit Ihrer FA! Schlecht fühlen muss man sich nicht, wenn man krank ist Liebe Grüsse, NB


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