Frage: Berufsverbot

Hallo, mein Frauenarzt hat mich vorigen Montag für eine Woche krank geschrieben. Meine Chefin hat die Krank Meldung vernichtet und mich gleich ins Berufsverbot geschickt vorigen Montag. Habe daher auch nichts bei der Krankenkasse abgeben. Muss ich da jetzt trotzdem mit irgendwelchen konsequenzen rechnen .Lg Nadine

von lieblingsmutti am 30.08.2016, 10:13



Antwort auf: Berufsverbot

Hallo, die Krankmeldung geht dem Beschäftigungsverbot vor. Daran ändert sich auch nichts daran, dass Ihre Chefin die Krankmeldung vernichtet hat. Ich würde, um keinen Fehler zu machen, Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.08.2016



Antwort auf: Berufsverbot

Aus welchem Grund hat dich deine Chefin ins Beschäftigungsverbot geschickt?

von chrissicat am 30.08.2016, 10:20



Antwort auf: Berufsverbot

Aus gesundheitlichen Gründen, bin unter Risikoschwangerschaft eingestuft und mir ging es nicht gut ganz starker Brechreiz von früh bis abends und ich habe abgenommen, trotz das ich schon über die 3 Monate gewesen bin.. Mein Beruf ist eine sitzende Tätigkeit, wo ich nach vorn gebeugt arbeiten muss und auch eine Ansteckung nicht ausgeschlossen werden kann ,sowie im Umgang mit Desinfektionsmittel.

von lieblingsmutti am 30.08.2016, 11:09



Antwort auf: Berufsverbot

Ich meine zu wissen das krankenstand vor beschäftigungsverbot steht. Ich würde die krankmeldung schon wegschicken. Danach bist du dann ja im Beschäftigungsverbot und brauchst nichts weiter einreichen.

von Sonnenschein007 am 30.08.2016, 11:36



Antwort auf: Berufsverbot

Mein Problem, ich habe nichts mehr. Meine Chefin hatte diese schon komplett entsorgt.

von lieblingsmutti am 30.08.2016, 11:57



Antwort auf: Berufsverbot

Ahm, Dein AG masst sich an ÜBER dem Arzt bzw dessen Entscheidung zu stehen? Scheint ja ein besonderes Exemplar zu sein. So oder so, wenn BV wegen gesundheitlicher Probleme MUSS der Arzt das BV aussprechen, der AG darf nicht. Der AG darf dann und muss auch nur dann, wenn der Job mit dem Mutterschutz nicht vereinbar ist. Du hast zwei Wahloptionen, Du machst gar nichts und wartest ob die KK sich regt. Oder Du gehst zur KK und weckst evtl schlafende Hunde. Evtl noch eine dritte und die wäre mal mit dem Arzt zu sprechen was der meint ob denn ein BV wegen gesundheitlicher Belange überhaupt greifen würde im Fall der Fälle. Risikoschwangerschaft alleine langt da nämlich nicht für. Evtl kann der ja dir auch noch eine Kopie ausstellen damit du es doch noch der KK einreichst. Falls von denen doch was nachkommt.

Mitglied inaktiv - 30.08.2016, 12:43



Antwort auf: Berufsverbot

Sie hat sich erkundigt und darf BV erteilen.

von lieblingsmutti am 30.08.2016, 13:10



Antwort auf: Berufsverbot

Hallo Nadine, das was deine Chefin gemacht hat, war Betrug an der Umlagekasse. Es ist tatsächlich so, dass bei Vorliegen einer Krankmeldung das BV nachrangig ist. Selbst wenn sie ein BV ausspricht, dann darf sie bei gleichzeitiger Krankmeldung nicht über die U2 (nämlich BV) abrechnen. Allein wegen Risikoschwangerschaft darf sie definitiv als AG kein BV aussprechen. Das darf nur der behandelnde Arzt. Auch das war also Betrug, soweit ich das aus deinem Text entnehme. Für sie ist es geldmäßig ein Unterschied. Bei der Krankmeldung bezahlt sie deine ganzen Gehälter, oder wenn sie in die U1 eingezahlt hat, gibt es Erstattung je nach Tarif 30-70%. Wenn sie nichts eingezahlt hat, zahlt sie die Gehälter selber an dich weiter. Bei der U2 gibt es 100% Erstattung. Ich würde an deiner Stelle die zweite Seite die für die KK vorgesehen ist, ordnungsgemäß an die KK weiterleiten, damit du nicht den Betrug des AG noch mitdeckst. Und ich hoffe dass es auffliegt, damit diejenigen, die davon hören, Respekt vor den Umlagekassen bekommen. Es sollte nicht toleriert werden, wenn sich einige schwarze Schafe ungeniert an der Solidargemeinschaft der Beitragszahler bedienen.

Mitglied inaktiv - 30.08.2016, 16:07



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