Frage: Berechnung von Urlaubsanspruch

Liebe Frau Bader, ich bin seit Dezember 2016 im BV vom AG aus. Aus 2016 habe ich noch ein Resturlaub von 5 Tagen. Mein voraussichtlicher ET wird der 11.07. sein. Mein Mutterschutz beginnt am 30.05.2017. Ich habe 26 Tage im Jahr an Urlaub. Stehen mir Urlaubstage auch im BV zu und wenn ja wieviele würde ich für 2017 von den 26 Tagen bekommen? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Barbara

von löwe86 am 25.04.2017, 16:34



Antwort auf: Berechnung von Urlaubsanspruch

Hallo, Sie haben Urlaubsanspruch für jeden Monat, in dem Sie nicht komplett in Elternzeit gewesen sind. Den noch nicht genommenen Urlaub können Sie nach der Elternzeit nehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.04.2017



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