Hallo Frau Bader,
erstmal vielen Dank für ihre Antwort. Eine Frage bzgl. des Urlaubsanspruchs stellt ich mir im Anschluss aber noch.
Mein Mutterschutz ging bis 09.05.2005
Berechnet sich der Urlaubsanspruch bis genau zum 09.05.2005, oder werden nur volle Monate zur Berechnung herangezogen? In dem Falle Urlaubsanspruch inkl. Mai, oder nur bis einschliesslich April?
Herzlichen Dank nochmal.
Viele Grüße,
Alexandra
Mitglied inaktiv - 21.01.2008, 17:12
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Berechnung Urlaubsanspruch
Hallo,
einschließlich voller Mai.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.01.2008
Antwort auf:
Berechnung Urlaubsanspruch
Inkl. dem gesamten Mai.
§ 17 BErzGG jetzt § 17 BEG
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 21.01.2008, 19:50
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Berechnung Urlaubsanspruch
Dazu habe ich auch eine Frage: mir wurde gesagt, wenn der Mutterschutz in der ersten hälfte des Monats ausläuft zählt der Monat nicht mehr mit, wenn in der zweiten hälfte, dann schon...
was stimmt jetzt?
Danke
M. Lichtenwimmer
Mitglied inaktiv - 22.01.2008, 15:50