Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe mal eine Frage zur Berechnung des Urlaubsanspruches: ich habe einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen, d. h. 2,5 Tage pro Monat. Geburtstermin ist ausgerechnet für 09.07.2009. Mutterschutz beginnt am 28.05.2009 Wieviele Tage Urlaub stehen mir zu??? Wie wird das berechnet??? Die Personalabteilung wußte nicht so genau Bescheid bzw. meinte, ich hätte Anspruch bis Ende Mai, also aufgerundet wären es 13 Tage. Stimmt das? Vielen Dank für Ihre Antwort mit Berechnung und Erklärung! LG
Hallo an die beiden Sterne, ja-so ist es! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Stella, gerade vor zwei Tagen fragte anina ähnlich und bekam diese Antwort: § 17 BErzGG Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr aus dem Arbeitsverhältnis zusteht, für jeden vollen Kalendermonat, für den der Arbeitnehmer Elternzeit nimmt, um 1/12 kürzen. Das heißt, Dein Urlaubsanspruch zählt mit für den ganzen Monat, in dem Dein MuSchu endet (und sei es am 1. des Monats!). Das ist bei Dir September, richtig? Dann hast Du einen Anspruch von 9/12 also 3/4 des Jahresurlaubs, 22,5 Tage. Die kannst Du vorher oder nach der Elternzeit nehmen. (Bei längerer EZ würde ich es lieber vorher tun.) Hoffe, ich konnte Dir helfen. LG
Mitglied inaktiv
Hallo, vielen Dank für Deine Antwort! Ja, Du konntest mir sehr weiterhelfen. :o) Ja, mein Mutterschutz endet am 03.09.2009! ;o) Da liegt unsere Personalabteilung hier ja total falsch. Das mit dem §17 hatte ich nicht so ganz verstanden, aber Deine Erklärung war echt super! Nochmals vielen Dank! Ich wollte vermutlich länger in Elternzeit gehen, d. h. dann nehme ich den Urlaub in der Tat besser vorher - Danke für den Tipp! LG, Stella
Mitglied inaktiv
Der § 17 BEEG ist doch ganz einfach :-) Er sieht die Urlaubsregelung von der EZ-Seite her und formuliert es eben auch so. Jeder VOLLE Monat EZ darf vom Urlaubsanspruch gekürzt werden. Daraus folgt: Jeder Monat, der nicht ein VOLLER EZ-Monat ist, für den wird der Urlaub komplett gewährt. = wenn auch nur 1 Tag MuSchu in den letzten Monat fällt, dabnn ist das kein VOLLER Monat EZ und dafür gibt es also kompletten Urlaub :-) Viele Grüße Désirée
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