Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frage ist wie berechne ich mein Urlaubsanspruch für dieses Jahr.Ich habe noch einen Anspruch aber da ich kein Urlaub genommen habe bevor das Beschäftigungsverbot begann müsste mein AG dies jetzt auszahlen.Mein Voraussichtliche Entbindungstermin ist der 17.03.05. Bin seit dem 03.02. in Beschäftigungsverbot (6 Wochen vorm Termin oder?) und mein AG sagt je nach dem wann ich Entbinde + 8 Wochen, dann beginnt die EZeit und bis dahin zahlt er mir mein Netto (anteilig). Da ich aber jetzt noch nicht weiß wann ich entbinden werde kann ich nicht ausrechnen wann die EZeit beginnt und ich bin mir auch nicht sicher ob mein AG recht hat da ich mal gelesen habe, dass wenn ich vor dem Termin entbinden sollte müssen die Tage zu den 8 Wochen nach dem Entbindungstermin dazugerechnet werden. Wenn es so ist dann ab Beginn des Beschäftigungsverbotes 03.02. + 12 Wochen und dann beginnt die EZeit. Oder? Und so berechne ich auch mein Urlaubsanspruch für dieses Jahr? (anteilig natülich). Vielen Dank.
Hallo, Mütter genießen mindestens 14 Wochen gesetzlichen Mutterschutz. Maßgebend ist nach wie vor der vom Arzt berechnete Geburtstermin. Vor der Geburt stehen den Frauen sechs und nach der Geburt acht Wochen Mutterschutz zu. Die Mutterschutzfrist verlängert sich bei allen normalen Geburten vor dem berechneten Termin nun nach der Entbindung um die Anzahl der Tage, die davor nicht in Anspruch genommen werden konnten. Kommt also ein Kind bis zu sechs Wochen früher als berechnet auf die Welt, ohne die besonderen medizinischen Merkmale einer Frühgeburt zu erfüllen, wird die entsprechende Zahl von Mutterschutztagen zu den acht Wochen nach der Geburt hinzugezählt. Mütter von Frühchen und Babys mit einem Geburtsgewicht unter 2.500 Gramm erhalten maximal 18 Wochen Mutterschutz - bis zu sechs Wochen vor dem berechneten Termin und zwölf Wochen nach der Geburt. Diese Regelung gilt auch bei Mehrlingsgeburten. Bei der Berechnung des Jahresurlaubs zählen Mutterschutzfristen und andere Beschäftigungsverbote für Schwangere und Mütter wie Beschäftigungszeiten. Zudem besteht ein Anspruch auf Übertragung des Resturlaubs auf das laufende oder nächste Urlaubsjahr. Nach der Schutzfrist kann man mit 6 Wo. Frist ganz normal in EU gehen. Während der Schutzfristen erhalten Sie Mutterschaftsgeld. im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Dies alles ist geregelt im MuSchG und BErzGG. Gruß, NB
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Guten Morgen an alle, da mein Chef meint, ich solle die Lohnbuchhaltung fragen, diese wiederum mich wiederrum an den Chef verweist, muss ich mein Anliegen nun hier aufschreiben. Also: ich versuche meinen U-Anspruch für das Jahr 2008 zu ermitteln. (Würde ich normal 40Std./Wo. arbeiten wie vor dem Kind, hätte ich 30T Jahres-U.) 2007: G ...
Hallo Frau Bader, ich habe mal eine Frage zur Berechnung des Urlaubsanspruches: ich habe einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen, d. h. 2,5 Tage pro Monat. Geburtstermin ist ausgerechnet für 09.07.2009. Mutterschutz beginnt am 28.05.2009 Wieviele Tage Urlaub stehen mir zu??? Wie wird das berechnet??? Die Personalabteilung wußte ni ...
Ich befinde mich noch bis Mitte April 2012 in Elternzeit und mir steht noch Urlaub zu für 1 Monat, den ich vor der Elternzeit nicht nehmen konnte. Ich erhalte für das ganze Jahr 29 Tage, wären dann für den 1 Monat (da nicht komplett Elternzeit, da zuvor Muschu) 2,41666667 Tage. Werden diese dann auf 2,5 Tage aufgerundet und da ja ab 0,5 Tage aufg ...
Liebe Frau Bader, sicherlich wurde diese Frage hier schon x-mal gestellt, doch je mehr ich lese, desto verwirrter bin ich… Bitte entschuldigen Sie. Meine Situation ist folgende: Ich arbeite in Vollzeit und habe einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr. Mein errechneter Entbindungstermin ist am 21. August 2013. Danach möchte ich für ein Jah ...
Hallo, kann mir vlt jemand helfen ... Ich gehe am 11.5 in Mutterschutz voraussichtlicher et ist der 22.6. ich habe so gerechnet 24 Tage Urlaubsanspruch im Jahr geteilt durch 12 x 7 ( weil Mutterschutz ja bis 17.8 gehen würde, aber ja nur volle Monate gezählt werden) = 14 Tage Urlaubsanspruch ?!! Jetzt habe ich aber gelesen das pro Monat in dem man ...
So also ich habe nun die 16 Tage urlaubsanspruch eingereicht, erstmal kannte mein Vorgesetzter das gesetzt garnicht und meinte mir steht nur Urlaub zu bis wann ich auch wirklich arbeite , also bis Beginn Mutterschutz 11.5. habe ihn dann darauf hingewiesen dass dies gesetzlich geregelt sei und er dies nachlesen kann! Naja er kam dann und sagte dass ...
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Liebe Frau Bader, ich bin seit Dezember 2016 im BV vom AG aus. Aus 2016 habe ich noch ein Resturlaub von 5 Tagen. Mein voraussichtlicher ET wird der 11.07. sein. Mein Mutterschutz beginnt am 30.05.2017. Ich habe 26 Tage im Jahr an Urlaub. Stehen mir Urlaubstage auch im BV zu und wenn ja wieviele würde ich für 2017 von den 26 Tagen bekommen? V ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite momentan in der Elternzeit auf 520 Euro Basis einen Tag (4 Std) pro Woche und habe hierfür einen Jahresurlaubsanspruch von 6 Tagen. Vor der Geburt des letzten Kindes habe ich Teilzeit an vier Tagen die Woche gearbeitet mit einem Jahresurlaubsanspruch von 24 Tagen. Ich komme ab 24.2. in Mutterschutz und beend ...
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