Sehr geehrte Frau Bader,
ich erwarte zum Ende meiner Elternzeit erneut ein Kind. Ich war die ersten 7 Monate komplett in Elternzeit und dann war mein Mann 7 Monate in Elternzeit, in denen ich Vollzeit gearbeitet habe. Vom 15. - 18. Lebensmonat des Kindes haben wir beide Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Wenige Tage nach Ende des 18. Lebensmonates beginnt nun die erneute Mutterschutz frist.
Meine Frage: Welche 3 Monate werden zur Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld herangezogen? Die Teilzeitmonate (Elternzeit) oder die Zeit in der ich außerhalb der Elternzeit Vollzeit gearbeitet habe?
Danke unr viele Grüße
Grittyo
von
Grittyo
am 30.01.2019, 13:14
Antwort auf:
Berechnung Zuschuss Mutterschaftsgeld bei Elternzeit Teilzeit
Hallo,
wenn Sie am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die erste Elternzeit und damit die Teilzeit beenden, lebt der alte Vertrag wieder auf und Sie bekommen aus dem VZ-Lohn Mutterschaftsgeld.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.01.2019
Antwort auf:
Berechnung Zuschuss Mutterschaftsgeld bei Elternzeit Teilzeit
Das hängt von deinem weiteren Handeln ab.
Verlängerst du die TZ, dann Mutterschaftsgeld über TZ.
Verlängerst du nicht, lebt ja dein VZ-Vertrag wieder auf. Du müsstest die paar Tage bis zum Mutterschutz dann wieder VZ arbeiten, außer du kannst mit Urlaub oder Überstunden überbrücken. In dem Falle gibt es das Mutterschaftsgeld nach VZ.
Problematisch hätte es in dem Falle werden können wenn Mutterschutz vor Ablauf des Partnerschaftsbonusmonat beginnen würde. In dem Falle wäre es sinnvoll auf die paar Tage vorgeburtlichen Mutterschutz freiwillig zu verzichten und lieber in EZ zu bleiben um erst dann nach dem 18ten Lebensmonat die EZ zu beenden zugunsten des Mutterschutzes. Aber ihr habt das scheinbar zeitlich perfekt getimt. Also stellt sich das Problem nicht.
von
Felica
am 30.01.2019, 15:32