Sehr geehrte Frau Bader, ich habe jetzt meine Berechnung zum Elterngeld bekommen und hätte 2 Fragen. Ich bleibe 2 Jahre zu Hause, d.h. ich habe den Betrag auf 24 Monate halbiert. Die kleine wurde am 20. 9.08 geboren. Für den 2. LM vom 20.10.-19.11. bekomme ich halbiert 12,20 €. Mutterschaftgeld der Krankenkasse wurde bis 18.11 gezahlt. den gleichen Betrag von 12,20 bekomme ich im 13. LM noch einmal gezahlt. Mir scheint das ziemlich wenig. Wie ist das mit dem Mindestbetrag von von 300 bzw 150 € pro Monat. zählt das dann nicht? 67 % von meinem Einkommen sind 756,44 € Und die 2. Frage: Ich habe in den 12 Monaten vor der Geburt 2 Tage Krankengeld auf älteres Kind krank erhalten. Das wurde bei der Berechnung für das Erwerbseinkommen nicht berücksichtigt. Nur die Zahlung vom AG für diesen Monat. Ist das richtig? Vielen Dank für Ihre Antwort
Mitglied inaktiv - 08.12.2008, 11:05