Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau arbeitete vor der Geburt unserer Tochter als Grenzgänger (wohnhaft in Deutschland) in der Schweiz. Als wir wussten, dass sie schwanger ist wechselten wir die Steuerklasse (sie III und ich V). Nun haben wir den Bescheid für das Elterngeld erhalten. Die Eltergeldstelle nimmt zur Berechnung fitktiv die Steuerklasse IV an. Auf Nachfrage teilte man uns mit, dass für Grenzgänger zur Berechnung immer die Steuerklasse IV herangezogen wird. Wo ist das geregelt und ist das rechtens? Mit freundlichen Grüßen M. Müller
von MUELL427 am 14.07.2017, 00:15