Frage: Berechnung Elterngeld

Hallo Frau Bader, folgende Fragestellung: Mein Sohn wurde am 3.11.12 geboren. Bis 31.03.13 habe ich voll Elterngeld bezogen. Ab 01.04.13 übe ich eine Teilzeittätigkeit aus. Nun bin ich erneut schwanger. Das Kind soll gegen Ende November, Anfang Dezember zur Welt kommen. Wie wird in diesem Fall das Elterngeld für das zweite Kind berechnet? Wird mein Einkommen vor der Ersten Schwangerschaft zu Grunde gelegt oder mein jetziges Einkommen? Vielen Dank für ihre Antwort. Nina

von Nina79 am 06.04.2013, 11:04



Antwort auf: Berechnung Elterngeld

Hallo, Bei der Einkommensermittlung bleiben grundsätzlich sol­ che Kalendermonate unberücksichtigt, in denen aufgrund der Mutterschutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz eine Beschäftigung nicht zulässig war. (Monate mit Beschäftigungs­ verbot nach beamten­ oder soldatenrechtlichen Mutterschutz­ vorschriften fließen hingegen in die Einkommensermittlung ein.) Unberücksichtigt bleiben ebenfalls Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr­ oder Zivildienstpflichten das Einkommen gesunken ist. Statt dieser Monate werden dann weiter zurück­ liegende Monate zugrunde gelegt. Sollte diese Ausklammerung von Monaten und der damit verbundene Rückgriff auf frühere Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.04.2013



Antwort auf: Berechnung Elterngeld

Da muss ich mal nachfragen: Was meinst du mit "Elterngeld voll bezogen"? Hast du ab 1.4. das Elterngeld nur teilweise bezogen? Oder gar nicht mehr? Mal angenommen, du hast ab Aufnahme der Teilzeitbeschäftigung kein Elterngeld mehr bezogen...(dann ist da das korrigierte Datum der 2.4.2013, da Elterngeld immer für ganze Lebensmonate bezogen wird) Dann wird (wenn der MuSchu fürs 2. Kind im Oktober beginnt) für das neue Elterngeld zur Berechung herangezogen das Einkommen: Sep 13 - 1 Aug 13 - 2 Juli 13 - 3 Jun 13 - 4 Mai 13 - 5 (April bis Nov 12 fällt wg Elterngeldbezug aus) (dann noch Okt und Sep wg MuSchu-Geld) Aug 12 - 6 bis Feb 12 - 124 Es wird also teilweise dein Gehalt von jetzt und von vor der ersten Geburt herangezogen. Beziehst du weiter Elterngeld, aber eben nur teilweise, werden diese Monate auch ausgenommen und die fehlenden nach vorn gesetzt. Gruß Sabine

von SumSum076 am 06.04.2013, 13:16



Antwort auf: Berechnung Elterngeld

Hallo Sabine, ich habe mich etwas unverständlich ausgedrückt. Ich habe bit Ende März ausschließlich Elterngeld bezogen. Jetzt gehe ich einer Teilzeitarbeit nach und bekomme zusätzlich das Elterngeld. Habe ich das richtig verstanden? Monate in denen ich Elterngeld beziehe werden nicht mitgerechnet. D.h. es würde mein Gehalt vor der ersten Geburt gerechnet werden. Richtig so? Danke für die Antworten.

von Nina79 am 06.04.2013, 17:09



Antwort auf: Berechnung Elterngeld

Das zweite Kind kommt also quasi rund um den 1. Geburtstag von ersten Kind zur Welt? Dann gibt es sogar mehr als das gleiche Elterngeld, weil der Geschwisterbonus hinzukommt! Denn ja, Monate mit Elterngeld (bis zum 1. Geburtstag) werden nicht mitgerechnet! Also ist die Berechnungsgrundlage die gleiche wie bei Kind 1. Gruß Sabine

von SumSum076 am 08.04.2013, 10:50



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Berechnung Elterngeld

Guten Tag, Ich habe folgende Situation: Seit 20.03.2022 im Krankengeld bis 05.06.2022 Ab dem 06.06.2022 gehe ich wieder arbeiten. Ab dem 01.08 würde ich gerne unbezahlte Elternzeit nehmen bis zum 31.12.2022 (Pflegekind) Außerdem möchten wir gerne versuchen bis Ende des Jahres schwanger zu werden, nun stellt sich mir die Frage wie das...


Kurze Geburtenfolge - Berechnung Elterngeld

Liebe Frau Bader, unsere Tochter ist im Juli 22 auf die Welt gekommen. Geplant sind 14 Monate Basis Elterngeld, die letzten vier Monate als ElterngeldPlus; beruflicher Wiedereinstieg dann 09/23. Ich wende mich nun mit der Frage nach der Höhe bzw der Berechnung des Elterngeldes für ein potentielles zweites Kind an Sie. Je nachdem, wann eine...


Berechnung Elterngeld bei ALG 1 und Kleingewerbe

Guten Tag Frau Bader, mein Kind kam in Februar 2021 zur Welt. Davor habe ich Vollzeit gearbeitet. Nach der Geburt habe ich 12 Monate Elterngeld bezogen. Da mein Antrag auf Teilzeit in Elternzeit abgelehnt wurde, beziehe ich ALG 1 und habe ein Kleingewerbe (Max. 160 € Einkünfte). Nun bin ich schwanger und erwarte im Juni 2023 ein Baby. Wie wird das...


Berechnung Elterngeld

Mein Partner (Vater unserer gemeinsamen Tochter) geht erst 1 Jahr nach der Geburt in Elternzeit, also erst ab August 2023. Ist dann trotzdem die Berechnungsgrundlage die 12 Monate vor der Geburt oder könnte man auch die 12 Monate vor Beginn der Elternzeit nehmen?


Berechnung Elterngeld - TvöD Hochstufung u. Gehaltserhöhung während Mutterschutz

Guten Tag, meine Frau ist mit unserem ersten Kind schwanger und Ich versuche mich ein wenig in die ganzen organisatorischen Themen einzuarbeiten. Bei der Berechnung des Elterngeldes finde Ich leider nichts zu unserem Spezialfall: - Die Geburt ist für den 15.07.2023 ausgerechnet - Meine Frau arbeitet als Erzieherin in der Tarifgruppe TvöD S8...


Berechnung Elterngeld beim 2. Kind

Sehr geehrte Frau Bader, vor der Geburt meines ersten Kindes habe ich ganz normal Vollzeit als Angestellte gearbeitet. Ich erhalte aktuell Elterngeld plus. Mein erstes Kind war ein Frühchen, er kam etwas mehr als 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt. Somit habe ich einen zusätzlichen Monat Mutterschaftsgeld erhalten. Ich ...


Berechnung Elterngeld beim 2. Kind

Liebe Frau Bader, ich hab mir jetzt bereits viele Beiträge im Forum durchgelesen jedoch bin ich mir unschlüssig, weshalb ich jetzt doch lieber frage. Meine Tochter wurde am 27.03.22 geboren und ich habe 12 Monate Basis Elterngeld bezogen, seitdem befinde ich mich im Resturlaub bis Anfang Mai, danach geh ich wieder 35h die Woche arbeiten. Da ich i...


Berechnung Elterngeld und Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Diese geht bis Mai und dann hätte ich in teilzeit arbeiten müssen. Allerdings bin ich jetzt erneut schwanger und mein Chef erteilt mir nach der Elternzeit sofort das BV. Nun habe ich gehört, ich würde während des BV das selbe Geld bekommen wie vor der ersten Sc...


Zuverdienste bis 14. Lebensmo. bei Berechnung Elterngeld Kind 2 berücksichtigt?

Guten Tag Frau Bader, zur Berechnung des Elterngeldes vom zweiten Kind habe ich eine Frage. Die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1 mit Elterngeldbezug werden bekanntermaßen bzgl. des Bemessungszeitraum für Kind 2 „übersprungen“. Wie ist es, wenn man in den letzten 4 Monaten der 14-monatigen Elternzeit mit ElterngeldPlus-Bezug Teilzeit arbeite...


Teilweise BV und Berechnung Elterngeld

Hallo, Ich habe eine allgemeine Frage. Ich arbeite schon immer Vollzeit beim gleichen AG! Ich bin seit 01.08.23 im teilweise Beschäftigtungsverbot von 3,5 Stunden. Mein Mutterschutz hat Anfang Dezember begonnen. Ab 01.07.2023 habe ich automatisch eine Gehaltserhöhung bekommen. Nun meine Frage: Da ich ein teilweise Bv seit 01.08....