Hallo Frau Bader,
folgende Fragestellung:
Mein Sohn wurde am 3.11.12 geboren. Bis 31.03.13 habe ich voll Elterngeld bezogen. Ab 01.04.13 übe ich eine Teilzeittätigkeit aus. Nun bin ich erneut schwanger. Das Kind soll gegen Ende November, Anfang Dezember zur Welt kommen.
Wie wird in diesem Fall das Elterngeld für das zweite Kind berechnet?
Wird mein Einkommen vor der Ersten Schwangerschaft zu Grunde gelegt oder mein jetziges Einkommen?
Vielen Dank für ihre Antwort.
Nina
von
Nina79
am 06.04.2013, 11:04
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld
Hallo,
Bei der Einkommensermittlung bleiben grundsätzlich sol
che Kalendermonate unberücksichtigt, in denen aufgrund
der Mutterschutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz eine
Beschäftigung nicht zulässig war. (Monate mit Beschäftigungs
verbot nach beamten oder soldatenrechtlichen Mutterschutz
vorschriften fließen hingegen in die Einkommensermittlung
ein.) Unberücksichtigt bleiben ebenfalls Monate mit Bezug
von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten
einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in
denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung
oder wegen Wehr oder Zivildienstpflichten das Einkommen
gesunken ist. Statt dieser Monate werden dann weiter zurück
liegende Monate zugrunde gelegt. Sollte diese Ausklammerung
von Monaten und der damit verbundene Rückgriff auf frühere
Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich
darauf verzichten.
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.04.2013
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld
Da muss ich mal nachfragen:
Was meinst du mit "Elterngeld voll bezogen"?
Hast du ab 1.4. das Elterngeld nur teilweise bezogen? Oder gar nicht mehr?
Mal angenommen, du hast ab Aufnahme der Teilzeitbeschäftigung kein Elterngeld mehr bezogen...(dann ist da das korrigierte Datum der 2.4.2013, da Elterngeld immer für ganze Lebensmonate bezogen wird)
Dann wird (wenn der MuSchu fürs 2. Kind im Oktober beginnt) für das neue Elterngeld zur Berechung herangezogen das Einkommen:
Sep 13 - 1
Aug 13 - 2
Juli 13 - 3
Jun 13 - 4
Mai 13 - 5
(April bis Nov 12 fällt wg Elterngeldbezug aus)
(dann noch Okt und Sep wg MuSchu-Geld)
Aug 12 - 6
bis Feb 12 - 124
Es wird also teilweise dein Gehalt von jetzt und von vor der ersten Geburt herangezogen.
Beziehst du weiter Elterngeld, aber eben nur teilweise, werden diese Monate auch ausgenommen und die fehlenden nach vorn gesetzt.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 06.04.2013, 13:16
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld
Hallo Sabine,
ich habe mich etwas unverständlich ausgedrückt. Ich habe bit Ende März ausschließlich Elterngeld bezogen. Jetzt gehe ich einer Teilzeitarbeit nach und bekomme zusätzlich das Elterngeld.
Habe ich das richtig verstanden? Monate in denen ich Elterngeld beziehe werden nicht mitgerechnet. D.h. es würde mein Gehalt vor der ersten Geburt gerechnet werden.
Richtig so?
Danke für die Antworten.
von
Nina79
am 06.04.2013, 17:09
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld
Das zweite Kind kommt also quasi rund um den 1. Geburtstag von ersten Kind zur Welt?
Dann gibt es sogar mehr als das gleiche Elterngeld, weil der Geschwisterbonus hinzukommt!
Denn ja, Monate mit Elterngeld (bis zum 1. Geburtstag) werden nicht mitgerechnet!
Also ist die Berechnungsgrundlage die gleiche wie bei Kind 1.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 08.04.2013, 10:50