Hallo.
Also ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Und das Elterngeld gesplittet.
Wir wünschen uns noch ein zweites Kind. Wenn ich jetzt während der Elternzeit wieder schwanger werden sollte wird es denk ich so sein das ich direkt ein BV bekomme von meinem Ag. Muss dieser dann mein volles Gehalt zahlen und wie werden die anderen Monate berechnet so das ich auf die 12 Monate komme?
danke für Antworten
von
anne191983
am 12.11.2014, 13:34
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld in Elternzeit und Beschäftigungsverbot
Hallo,
in der EZ spielt ein BV keine Rolle, da Sie ja eh nicht arbeiten.
Nach der EZ bekommen Sie ab dem ersten Arbeitstag wieder den vollen Lohn.
Das EG wird aus dem Lohn der letzten 12 Mo. vor der Geburt berechnet, BV-Monate zählen ganz normal. Ausgenommen werden die Monate, in denen Sie MG o EG bezogen haben
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.11.2014
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld in Elternzeit und Beschäftigungsverbot
Das kommt drauf an wie schnell Du schwanger bist.
Im ersten Jahr würde durch alten Lohn ersetzt, im zweiten zählt das Einkommen. Ist keines da wird mit 0€ gerechnet.
Ein BV greift erst nach den zwei Jahren Elternzeit.
von
Sternenschnuppe
am 12.11.2014, 15:38
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Berechnung Elterngeld in Elternzeit und Beschäftigungsverbot
Ja das das BV erst zählt wenn die EZ vorbei ist ist mir klar. Aber bekomme uch im BV mein normales Gehalt?
von
anne191983
am 12.11.2014, 16:04
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld in Elternzeit und Beschäftigungsverbot
Ja. Das was Du verdienen würdest.
Kommt drauf an welch Vertrag dann aktiv ist.
Willst Du dann wieder Vollzeit arbeiten dieser.
Gibt es schon eine Teilzeitvereinbarung dann Teilzeitlohn.
von
Sternenschnuppe
am 12.11.2014, 17:14
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld in Elternzeit und Beschäftigungsverbot
Ich will wieder mit meinen 30 h arbeiten. Ist aber erst soweit im Sep.15 und alles etwas kompliziert.
von
anne191983
am 12.11.2014, 20:07