Berechnung Elterngeld bei Kind 2/Verschiebezeiträume

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnung Elterngeld bei Kind 2/Verschiebezeiträume

Guten Tag, ich habe zwei Punkte, bei welchen ich Ihren Rat benötige. Unser Sohn wurde am 24.8.15 geboren. Ich befinde mich aktuell in Elternzeit - werde jedoch zum 1.9.16 wieder in Vollzeit an meine Arbeitsplatz zurückkehren. Nun mein Anliegen: 1) Mein Mann möchte auch die Chance auf Elternzeit bzw. Elterngeld nutzen. Daher wird er für den 13. + 14. Lebensmonat Elterngeld beantragen. Somit ab dem 24.8.16 bis 24.10.16. Für den 15. + 16. Lebensmonat (somit 25.10.-31.12.16) möchte er Elternzeit ohne Elterngeld nutzen. Er möchte in dieser Zeit jedoch Teilzeit (5 x 3 Std) bei seinem Arbeitgeber arbeiten. Ab 1.1.17 will er Vollzeit weiter arbeiten. Den Antrag zur Elternzeit wollen wir im Juli beim Arbeitgeber einreichen. Sehen Sie irgendwelche Schwierigkeiten oder können wir wie beschrieben vorgehen? 2) wir spielen mit dem Gedanken an ein Geschwisterkind und möchten in diesem Jahr (so Gott will) wieder schwanger werden. Wie sieht das mit dem Elterngeld für Kind 2 aus? Ich habe ja 12 volle Monate Elterngeld (28.10.15-23.8.16) bezogen...habe von Verschiebezeiträumen gelesen. Nehmen wir einmal an, ich werde im Juli oder im September wieder schwanger. Zum 1.9. gehe ich ja wieder arbeiten und beziehe dann auch wieder Gehalt. Theoretisch hätte ich dann bis zur Geburt ja nur 6 bzw 9 Monate gearbeitet - wenn Kind 2 theoretisch im April 2017 bzw Juni 2017 geboren werden würde. Würde man als Berechnungsgrundlage die Gehälter vor Geburt von Kind 1 herangezogen? Oder hätte ich Pech gehabt und die anderen Monate würden mit 0€ berechnet werden?

von BeHappy1978 am 12.04.2016, 21:38



Antwort auf: Berechnung Elterngeld bei Kind 2/Verschiebezeiträume

Elterngeldmonate aus dem ersten Jahr werden durch alten Lohn ersetzt. Wenn Du ab September also wieder Einkommen hast, dann hast Du keine Nullrunden dabei. Dein Mann muss die Eltermzeit 8 Wochen vorher anmelden. Juli wäre also zu spät. Ansonsten passt das. Wann will er arbeiten ? In den 2 letzten ? Da wird eh nix mehr angerechnet, bekommt dann ja kein Eltermgeld mehr.

von Sternenschnuppe am 12.04.2016, 22:42



Antwort auf: Berechnung Elterngeld bei Kind 2/Verschiebezeiträume

Zum 1. Punkt: Da ihr beide "später" (zwischen 13. und 16. LM) arbeiten wollt, rechnet sich für euch vielleicht die Variante Partnerschaftsbonus-Monate (die 4, in denen min 25 Std gearbeitet werden muss). Auch in Bezug auf Ausklammerung für ein neues Elterngeld. Gruß Sabine

von SumSum076 am 13.04.2016, 14:08



Antwort auf: Berechnung Elterngeld bei Kind 2/Verschiebezeiträume

Also ich bin immer davon ausgegangen, dass man 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit den AG informieren muss. So steht es auch überall im WWW. In unserem Fall will mein Mann ab 24.8. Elternzeit antreten. Demnach wäre doch der 6.7. der Tag, an welchem er den Antrag abgeben muss, oder? Und dann noch wegen dem Elterngeld: also wir planen im Juli mit Kind 2 (Kind 1 wird am 24.8. 1 Jahr alt) schwanger zu werden - wenn ich dann aber erst wieder am 1.9.16 in Bollzeit arbeiten gehe, dann habe ich ja nur bis März 2017 zu arbeiten - somit ja nur 7 Monate mit Einkommen. Die Zeit davor habe ich ja Elterngeld für Kund 1 bezogen ....wie berechnet sich dann das Elterngeld für Kind 2? Mir fehlen ja dann quasi 5 Monate mit Einkommen - werden diese mit 0€ berechnet? Oder geht man noch weiter zurück und nimmt als Bemessungsgrundlage die Einkommenssituation vor Kind 1 ?

von BeHappy1978 am 13.04.2016, 20:19



Antwort auf: Berechnung Elterngeld bei Kind 2/Verschiebezeiträume

Hallo, 1. Nein, kein Problem 2. Es würden dann die Monate vor der 1. Geburt genommen Liebe Grüße NB (deren Sohn auch am 24.08. geboren wurde :- ) )

von Bella-Italia am 14.04.2016, 11:44



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