Hallo, so einen Teil meiner Fragen konnte ich mir durch das Stöbern von Beiträgen und Fragen schon beantworten, aber ein paar Fragen sind für mich offen geblieben: Also im August 2013 ist mein Sohn geboren worden. Vorher war ich Vollzeit beschäftigt. Daran hat sich dann natürlich auch mein Elterngeld für 1 Jahr errechnet. Elternzeit habe ich für 3 Jahre beantragt und es ist zugestimmt worden (August 2016) Seit Ende des Elterngeldes gehe ich wieder Teilzeit arbeiten für 30 Stunden. Das heißt 25 % weniger Arbeit und 25 % weniger Einkommen. Wenn ich jetzt schwanger werden sollte. Dann kann ich die Elternzeit vorzeitig vor Mutterschutzbeginn Nr. 2 beendigen und bekommen KK und Arbeitgeberzuschuss auf das „Vollzeit“-Gehalt hochgerechnet, oder?! – Das habe ich zumindest so verstanden aus den anderen Beiträgen. Weiter frage ich mich: Wie das neue Elterngeld für Nr. 2 für 1 Jahr berechnet werden würde? Wird jeder Monat den ich Teilzeit arbeite mit eingerechnet und der Rest der fehlt von 12 Monaten wird meinem vorherigen Vollzeit- Gehalt gerechnet? Wie hoch ist der Geschwisterbonus 75 Euro? Vielen Dank für die Hilfe. Viele Grüß S. Schmidt Weber
Mitglied inaktiv - 09.09.2014, 15:18