Guten Tag Frau Bader !
Während der Elternzeit unserer großen Tochter wurde mir insolvenzbedingt gekündigt (2008). Seitdem habe ich nur Kindergeld bezogen. Unsere 2. Tochter ist ein Jahr (Geburt 2010) geworden und ich habe ein Jahr lang den Mindestsatz Elterngeld (300 €) bezogen. Momentan beziehe ich Kindergeld für beide Kinder. Nun meine Frage: wenn die Kleine nächstes Jahr in den Kindergarten kommt, möchte ich mich arbeitssuchend melden. Steht mir ALG zu und wie wird es berechnet wenn die Mutter von einer Elternpause in die nächste gegangen ist ? Nach dem letzten Einkommen vor der 1. Elternzeit oder prozentual vom Elterngeld ?
Ich wäre für eine Antwort dankbar. Grüße aus NRW !
Mitglied inaktiv - 20.07.2011, 14:02
Antwort auf:
Berechnung ALG nach Elternzeit/Insolvenz des AG
Hallo,
Sie müssen dafür dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen, wenn dies nur halbe Tage der Fall ist, bekommen Sie 50 % usw.
Ansonsten wird das Arbeitslosengeld fiktiv berechnet, also gar nicht nachd em letzten Lohn, sondern nach der Art der ARbeit in Durchschnittswerten
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.07.2011
Antwort auf:
Berechnung ALG nach Elternzeit/Insolvenz des AG
Anspruch auf ALG hast Du, so Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Sprich willst oder kannst Du nicht arbeite = gar kein ALG, 50% Arbeiten = 50% vom ALG, voll arbeiten = 100% ALG.
Berechnet wird das Geld weder vom Alten Gehalt noch vom Elterngeld. Es wird geschaut in welche Gruppe Du gehörst, und dann bekommst Du Geld anhand einer festgelegten Bemessungsgrenze. Lies Dich mal hier durch: http://www.joppo.de/recht/sozialrecht/arbeitslosengeld-i/arbeitslosengeld-berech nung.html
Danach bist Du etwas schlauer :)
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 20.07.2011, 14:25