Bekommt man Erziehungsgeld, auch wenn Krippenplatz vorhanden ist?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bekommt man Erziehungsgeld, auch wenn Krippenplatz vorhanden ist?

Hallo, ich hätte die Möglichkeit, meinen Sohn 3 Monate vor seinem 1. Geburtstag in die Krippe zu geben. In diesen 3 Monaten würde ich aber gern weiter zu Hause bleiben, da ja 1 Monat Eingewöhnung eingeplant ist und 2 Wochen Betriebsferien der Einrichtung. Nach seinem 1. Geburtstag bin ich wieder Vollzeit berufstätig. Jetzt ist meine Frage, ob das Erziehungsgeld die 3 Monate weiter bezahlt wird, auch wenn das Kind in der Einrichtung ist. Oder kann ich das Geld nur weiter beziehen unter bestimmten Voraussetzungen? Danke für die Antwort Steffi

von Steffi Ki am 05.04.2012, 11:50



Antwort auf: Bekommt man Erziehungsgeld, auch wenn Krippenplatz vorhanden ist?

Hallo, klar bekommen Sie das Elterngeld weiter. Liebe Grùsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.04.2012



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