Hallo, ich hätte die Möglichkeit, meinen Sohn 3 Monate vor seinem 1. Geburtstag in die Krippe zu geben. In diesen 3 Monaten würde ich aber gern weiter zu Hause bleiben, da ja 1 Monat Eingewöhnung eingeplant ist und 2 Wochen Betriebsferien der Einrichtung. Nach seinem 1. Geburtstag bin ich wieder Vollzeit berufstätig. Jetzt ist meine Frage, ob das Erziehungsgeld die 3 Monate weiter bezahlt wird, auch wenn das Kind in der Einrichtung ist. Oder kann ich das Geld nur weiter beziehen unter bestimmten Voraussetzungen? Danke für die Antwort Steffi
von Steffi Ki am 05.04.2012, 11:50