Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich zum ersten eines Monats nach der Elternzeit zu arbeiten anfange, aber erst zum letzten Arbeitstag mein Gehalt erhalte, muss mein Ex dann für diesen Monat noch einmal Unterhalt für mich zahlen? Oder erhalte ich nur zu Beginn des Monats den Unterhalt für das Kind und muss zuvor mich darauf vorbereiten, dass ich den Monat ohne Geld für mich schaffe? Vielen Dank! Grüße
von Lilalaunebär123456 am 23.03.2021, 13:59