Sehr geehrte Frau Bader, der KV ignoriert Post, weshalb für die Kinder immer noch keine Urkunde existiert. Die Beistandschaft möchte nun (schon wieder) Klage einreichen Festsetzung der Unterhaltsansprüche. Laut Schreiben an den KV soll der KV die Kosten tragen. Ich soll für das Verfahren PKH beantragen (ich weiß, es heißt heute anders) und zusätzlich eine Erklärung unterschreiben, das ich evtl. entstehende Kosten (bekommen AlgII) zu tragen habe. OHNE diese Erklärung wird die Beistandschaft keine Klage einreichen. Ist das so zulässig? danke Das zuständige Gericht hat mich an die Beistandschaft verwiesen, die ja kostenlos arbeitet. PKH für einen Anwalt wegen Titulierung abgelehnt. Beistandschaft arbeitet aber nur, wenn ich sie wöchentlich schriftlich daran erinnere. Seit August Rückstand, Unterhalt für April noch gar nicht gezahlt. KV erhält einen zeitlichen Aufschub nach dem anderen von der Beistandschaft. Bin es leid und möchte einfach nur noch einen Titel und pfänden lassen. KV und sein Ignorieren ist schon jahrelang beim Jugendamt bekannt. Falls andere mitlesen und noch Ratschläge haben.
von 32+4 am 14.04.2016, 14:54