Guten Tag Frau Bader, da mein Mann selbstaendig in Italien taetig und dort versichert, kann ich keine deutsche Familienversicherung in Anspruch nehmen. Vor der Geburt meines ersten Kindes war ich arbeitslos und wurde von der Krankenkasse nur im ersten Erziehungsjahr nach der Geburt beitragsfrei versichert. Seit Mai 2016 zahle ich den Mindestsatz selbst. Nun bin ich im dritten Monat erneut schwanger und haette die Moeglichkeit, einen Minijob auf 450€-Basis anzunehmen. Nach der Geburt wuerde ich gern 2-3 Jahre Elternzeit nehmen. Nun zu meiner Frage, muss die Krankenkasse beitragsfrei versichern, wie bei bei einem Vollzeitjob, wenn Elternzeit beim Arbeitgeber eingereicht wird. Und zwar fuer den vollen Zeitraum der max. 3 Jahre und nicht nur fuer das erste Jahr? Herzlichen Dank im Voraus fuer Ihre Hilfe und viele Gruesse
von Sofia4 am 10.01.2017, 15:58