Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

EZ 3. Jahr vorbehalten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: EZ 3. Jahr vorbehalten

skunki

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe bei meinem ersten Kind 3 Jahre Elternzeit beantragt, war aber nur 2 Jahre zuhause und habe dann eine TZ-Stelle begonnen. Ich habe nicht TZ im EZ gearbeitet, sondern wie gesagt TZ und habe mir das dritte Jahr vorbehalten. Der Vorbehalt wurde damals offiziell von HR bestätigt, nun heißt es aber, dass das dritte Jahr weg ist, weil ich 3 Jahre beantragt habe. Was sagt die Gesetzgebung dazu? Ich habe leider dazu noch nichts gefunden, was meinen Fall widerspiegelt. Vielen Dank Skunki


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben keinen Anspruch auf das 3. Jahr und außerdem hatten Sie 3 Jahre beantragt, es müsste also etwas schriftl. geben, dass die EZ beendet wurde. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Das Problem ist, wie willst Du nachweisen das die TZ-Stelle NICHT innerhalb der Elternzeit war? Vorallen wenn Du eben 3 Jahre gemeldet hattest. Hast Du beim AG irgendwas schriftlich gemacht? Und hast Du denn die EZ vorzeitig beendet und dem AG mitgeteilt, das du dann das dritte Jahr für später aufhebst? Wenn nicht, dürfte es schwer werden.


skunki

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Ja, korrekt, ich habe einen neuen Teilzeit-Zusatzvertrag unterschrieben, der Personaler hatte mich sogar noch beraten, was TZ in EZ und TZ bedeutet. Daraufhin habe ich noch eine schriftliche Mitteilung an HR geschickt, die etwa so lautete: "hiermit bestätige ich, dass ich zum xxx meine Elternzeit beenden möchte und zum xxx eine Teilzeitstelle bei xxx annehme. Die Übertragung meiner restlichen Elternzeit auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres meines Kindes behalte ich mir ausdrücklich vor" Danke!


Sternenschnuppe

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Der AG muss der Übertragung zustimmen. Hat er das schriftlich ? Ansonsten bei der Krankenkasse anrufen, da muss der AG Elternzeit melden. Frag nach was gemeldet wurde.


skunki

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Ich habe damals als Antwort bekommen, dass meine Mitteilung an die Lohnbuchhaltung weitergegeben wurde und sofern ich nichts mehr hören würde, alles passen würde. Nachdem ich nichts mehr davon gehört habe, war der Fall für mich erledigt.


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