Befristeter Arbeitsvertrag - Rechte - Mutterschaftsgeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Befristeter Arbeitsvertrag - Rechte - Mutterschaftsgeld

Hallo, ich habe vor 2 Wochen erfahren, dass ich schwanger bin. Bin gerade bei 5+5 und mein errechneter ET wäre der 17.12.2016. Mein Arbeitsvertrag endet am 22.06.2016 und wird dann erneut für ein Jahr verlängert. Jetzt habe ich 1. ein schlechtes Gewissen, weil ich es glaube ich verheimlichen werde, bis mein Vertrag verlängert wird. Ich hätte es aber so oder so die ersten 3 Monate verheimlicht.. Natürlich ist mir mein Krümmelchen wichtiger als mein Arbeitgeber, und ich möchte für ihn das beste herausholen. Wie ist es da genau mit dem Mutterschaftsgeld & Elternzeit? Wenn ich jetzt 6 Wochen vor ET aufhöre, müsste mein Arbeitgeber und meine KK mir 3 Monate volles Gehalt zahlen. Wie ist es denn dann bis mein Vertrag ausläuft? Werde ich dann nach den 8 Wochen nach ET gekündigt? Was für Rechte habe ich denn noch? Bin bisschen verwirrt.. Möchte das beste für mich und mein Kind herausholen, und all meine Rechte nutzen.. Vielen Dank!

von samsun55 am 21.04.2016, 12:10



Antwort auf: Befristeter Arbeitsvertrag - Rechte - Mutterschaftsgeld

Hallo, der Vertrag wird verlängert, ganz normal. Sie dürfen die Schwangerschaft auch verschweigen. Dazu würde ich auch raten. wwenn der Vertrag nicht verlängert wird, müssen Sie sich drei Monate vorher melden, damit Sie Arbeitslosengeld 1 bekommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.04.2016



Antwort auf: Befristeter Arbeitsvertrag - Rechte - Mutterschaftsgeld

Und der AG nicht nochmals verlängert. Achtung kläre das auf jeden Fall mit Krankenversicherung, falls Du nicht verheiratet bist. Evtl. dann Elterngeld splitten? LG Peeka

von peekaboo am 21.04.2016, 12:39



Antwort auf: Befristeter Arbeitsvertrag - Rechte - Mutterschaftsgeld

also ich würde es ihm nicht sagen das de ss bist ,denn sonst mal ehrlich ? ich glaube da ist nix mit verlängerung und dann kuckst aus der wäsche...wenn du dann bist 22.06.17 angestellt bist gehst du ganz normal ende okt. in mutterschutz, da kriegst dein volles gehalt von KK und AG dann gehst in elternzeit und kriegst elterngeld ...ich weis blos nicht was ist wenn in der elternzeit dein vertrag endet , wer dich dann versichert !?

von kattja am 21.04.2016, 12:54



Antwort auf: Befristeter Arbeitsvertrag - Rechte - Mutterschaftsgeld

Natürlich sagst Du nix, bist ja nur schwanger und nicht arbeitsunfähig. Entweder gehst Du dann nach dem Mutterschutz wieder arbeiten, zum Beispiel Teilzeit IN Elternzeit und hoffst auf erneute Verlängerung, oder ganz in Elternzeit und er wird dann wohl einfach auslaufen. Bist Du verheiratet?

von Sternenschnuppe am 21.04.2016, 13:11



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