Hallo Ich hatte in meiner gesamten SS ein BV (Beschäftigungsverbot.) Hab komplette Lohnfortzahlung erhalten und bin nun in Elternzeit.Angenommen ich würde noch in der Elternzeit erneut schwanger werden und könnte mein Job nicht antreten, da ich definitiv wieder ein BV bekommen werde.Wer zahlt dann in dem Fall ? Mein AG (Lohnfortzahlung )obwohl ich nicht einen Tag arbeiten konnte ?Die KK ? Und wie wird dann das Elterngeld berechnet ? Lg
von Jings am 07.02.2014, 13:45