BV -Elternzeit - erneute SS - wieder BV wer zahlt nun ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: BV -Elternzeit - erneute SS - wieder BV wer zahlt nun ?

Hallo Ich hatte in meiner gesamten SS ein BV (Beschäftigungsverbot.) Hab komplette Lohnfortzahlung erhalten und bin nun in Elternzeit.Angenommen ich würde noch in der Elternzeit erneut schwanger werden und könnte mein Job nicht antreten, da ich definitiv wieder ein BV bekommen werde.Wer zahlt dann in dem Fall ? Mein AG (Lohnfortzahlung )obwohl ich nicht einen Tag arbeiten konnte ?Die KK ? Und wie wird dann das Elterngeld berechnet ? Lg

von Jings am 07.02.2014, 13:45



Antwort auf: BV -Elternzeit - erneute SS - wieder BV wer zahlt nun ?

Hallo, in der EZ bekommen Sie ja eh keinen Lohn. Ab dem ersten Arbeitstag erhalten Sie den normalen Lohn in voller Höhe, auch wenn Sie nicht gearbeitet haben. Das EG bestimmt sich nach dem Einkommen der letzten 12 Mo. vor der Geburt. Monate mit Bezug von MG oder EG werden nicht eingerechnet Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.02.2014



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