Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufhebungsvertrag oder Kündigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Aufhebungsvertrag oder Kündigung

Lisa13

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, (1) Was genau ist der Unterschied zwischen einem Aufhebungsvertrag und einer Kündigung seitens des Arbeitnehmers (wenn der Job am Ende der Elternzeit nicht mehr aufgenommen werden kann)? (2) Bei einfachem Nichtantreten des Jobs käme es ja zur fristlosen Kündigung. Würde dies im Arbeitszeugnis erwähnt werden oder hätte andere schwerwiegende Konsequenzen (abgesehen von einer Sperrfrist für's ALG)? Lieben Dank und Gruss Lisa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Ein Aufhebungsvertrag ist einvernehmlich, Sie stimmen der Beendigung zu u haben keine Mglk., dagegen vorzugehen 2. Im Zeugnis ja. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Aufhebungsvertrag - beide Vertragsinhaber also AG und AN erklären sich einverstanden das Arbeitsverhältnis aufzuheben. Folge, Sperre beim ALG1, mögliche Zahlungen wie zB Abfindungen müssen beide klären. Kündigen kann dich der Ag frühstens am ersten Arbeitstag. Gibt dann unter Umständen auch eine Sperre beim Arbeitsamt da dieses davon ausgehen kann das Kündigung selbst verschuldet, zB wegen Diebstahl, Arbeitsverweigerung usw. Ansonsten setzen die voraus, wer unschuldig ist geht vor das Arbeitsgericht - macht man das nicht, ist man halt schuldig. Einfach nicht erscheinen zur Arbeit kann unter Umständen Regressforderungen vom AG an Dich nach sich ziehen, er muss ja zB evtl Personal vom Arbeitsverleiher oder sonstwo herbeibeziehen da er - zu recht - mit dir rechnen muss. das das im Zeugnis auch sich wohl wiederfindet wird, evtl nicht offensichtlich aber unterschwellig, ist eine andere Sache. Also ganz, ganz schlechte Sache. Du dagegen kannst jederzeit kündigen. Zum Ende der Elternzeit mit besonderen Fristen, ansonsten gelten deine vertragsüblichen. Wenn Du gegenüber dem Arbeitsamt vertretbare Gründe hast, geht das mit deren Zustimmung auch ohne Sperrfrist, ansonsten gibt es auch hier eine.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

1. Ein Aufhebungsvertrag geschieht im gegenseitigen Einvernehmen. Wenn man möchte, kann man das Arbeitsverhältnis auch ohne Fristeinhaltung auflösen. Die Bedingungen sind verhandelbar. 2. Nichtantreten zum Job ist eine Vertragsverletzung und könnte z.B. Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Das sollte man tunlichst unterlassen.


Strudelteigteilchen

Beitrag melden

Die Sperre nach dem Aufhebungsvertrag und auch nach der Kündigung durch den AG ist keineswegs so zwangsläufig, wie das hier gerne dargestellt wird. Wenn der Aufhebungsvertrag zum Beispiel im Rahmen eines Sozialplanes geschlossen wird, wird das von den Arbeitsämtern immer akzeptiert - man geht davon aus, daß ein Betriebsrat in der Lage ist, die Notwendigkeit von Personalveränderungen zu beurteilen. Und auch eine gut begründete betriebsbedingte Kündigung muß man nicht zwangsweise vor dem Arbeitsgericht anfechten. Es kann ja auch nicht im Interesse das Arbeitsamtes sein, daß das Arbeitsgericht mit sinnlosen Scheinprozessen überhäuft wird. Grundsätzlich ist es total normal, daß Betriebe sich manchmal vergrößern und manchmal verkleinern, daß Betriebsstätten verlagert und/oder Produktionslinien aufgegeben werden. So ist das Leben, so funktioniert Wirtschaft, und das Arbeitsamt ist ja nicht komplett weltfremd. Eine FRISTLOSE Kündigung durch den AG ist IMMER ein Problem, das ist klar - und das Nichterscheinen wird unweigerlich eine solche zur Folge haben.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Freundin hatte den "Spaß" gerade im letzten Jahr. Sie MUSSTE vom Arbeitsamt aus vor Gericht wegen der Kündigung, sonst hätte sie eine Sperre bekommen. Die einfach Erklärung "wegen Umstrukturierung" langte dem örtlichen Amt eben nicht. Da der AG zudem des öfteren damit aufgefallen ist und auch wegen ähnlichen Dingen, war er bei Gericht recht gut bekannt. Und nicht jede Firma hat eben einen Betriebsrat. Ehrlich gesagt, so aus dem Stehgreif würde ich sagen, 2/3 meiner AG hatten keinen. Und das waren nicht unbedingt kleine 2-3 Mann Firmen sondern teils mit 20 Angestellten und deutlich mehr. Nach meinen persönlichen Erfahrungen würde ich auch nicht viel auf einen Betriebsrat setzen. Außer es ist eine Großfirma wo der komplette Betriebsrat schon eben nur noch für den Posten dort zuständig ist. In den kleineren betrieben wo das eher "nebenbei" läuft läßt sich nach meinen Erfahrungen der Betriebsrat sehr viel vom AG gefallen. selbst dann wenn nicht wirklich koscher. Die Aussage des BR bei mir war damals wortwörtlich, unterschrieb lieber den Aufhebungsvertrag - selbst wenn Du im recht bist, die werden dich fertig machen. Keine Chance da gegen vorzugehen. Der war eh angepisst weil ich ihn beim Gespräch dabei haben wollte und er jetzt gleichfalls mit Ärger für seien Person gerechnet hat.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Ich arbeite in einem Kinderdorf. Hier gibt es natürlich besondere Arbeitszeiten, weit über normale Arbeitszeiten hinaus. Bis vor zwei Jahren und ohne Kind für mich auch überhaupt kein Problem. Da ich nun glückliche Mama bin und meine Elternzeit in ein paar Monaten endet, stellt sich mir die Frage, wie es weiter geht. Der Arbeitgeber stell ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite seit über 5 Jahren in einem großen Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte). 1 Jahr hatte ich Elternzeit und bin seit 1 Jahr wieder in Teilzeit zurück. Meine Tochter ist im Dezember 2 Jahre geworden. Ich habe im letzten Jahr einen Ausfall von insgesamt 35 Tagen gehabt (25 Tage ich und 10 Tage wegen der Krankhe ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 2002 bei meinem Arbeitgeber angestellt und derzeit in Elternzeit. Diese endet zum 14.04.2018. Da mir jetzt für Januar eine neue Stelle bei einem anderen Arbeitgeber angeboten wurde, welche näher ist und für mich gute Arbeitszeiten hat, würde ich diese gerne annehmen. Ich hatte daher bei meinem Arbeitgeber erst ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich mit folgender Problematik an Sie. Ich bin Krankenschwester und zur Zeit mit einem kleinen, späten Nachzügler ( Geschwister 13 und 10 ) im 1 jährigen Erziehungsurlaub, dieser endet nun bald. Ich habe mein Wunsch auf Teilzeit ( 5-6 Nächte ) nach der Elternzeit frühzeitig ( letztes Jahr noch )per E-Mail mitget ...

Hallo Frau Bader, ich wollte mal fragen wie sie die Situation sehen. Ich stehe mit meinem Chef seit Mitte November in Gesprächen, bezüglich meiner Tätigkeit nach der Elternzeit. Diese endet am 11.11 2019. Noch vor meinem Mutterschutz wurde mir von den neuen Kollegin die mich vertritt mitgeteilt, dass sie sich die Stelle mit mir teilt. Der Arb ...

Guten Abend Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit (noch bis zum 02.08.2020) und arbeite seit November 2018 in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber. Mir wurde nun im Rahmen eines Sozialplanes ein Aufhebungsvertrag angeboten. Im Sozialplan wurde leider nicht berücksichtigt, dass es Mütter gibt, die in Elternzeit arbeiten. Aufgrund dess ...

Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber bietet mir keine Stelle nach den ursprünglichen Arbeitszeiten nach der Elternzeit an. Ich habe auch schon echt viel herum diskutiert und komme einfach nicht weiter. Psychisch nimmt mich die Situation ziemlich mit. Im Arbeitsvertrag steht gar nichts zu den Arbeitszeiten, in der Stellenbeschreibung hieß es w ...

Sehr geehrte Frau Bader, Kurz und knapp : Ich bin seit 15 Jahren in der gleichen Kita angestellt.Ich hätte niemals gedacht , dass es so kommt,aber seitdem mein Sohn auch dort ist( andere Gruppe als ich) bin ich derart unter Druck.Es kamen sehr viele verletzende Worte mir und meinem Sohn gegenüber .Es wurden auch Dinge mit ihm gemacht , die nich ...

Hallo Frau Bader, Ich arbeite seit vier Jahren in meiner aktuellen Firma und hatte bisher einen Vertrag für mobiles Arbeiten. Leider hat sich die interne Arbeitsrichtlinie geändert, sodass ich nun ins Büro kommen muss. Ich habe meinem Abteilungsleiter mitgeteilt, dass mein Sohn unter einem Jahren alt ist und ich noch stille, weshalb ich nicht i ...

Mein Arbeitgeber hat versucht mich zu kündigen im Dezember 2024 aufgrund Betriebsschliesung und Auflösung der GmbH. Als ich ihn mitgeteilt habe , dass ich schwanger bin hat er die Kündigung als unwirksam erklärt. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Ich habe nun einen Änderungsantrag / Aufhebungsvertrag erhalten der den Vertrag zum 31.05.2025 bee ...