Frage:
Aufenthaltsbestimmungsrecht bei umzug 550 km? O. Zustimmung des and. Elternteils
Sehr geehrte Frau Bader,
mein Partner wohnt an die 550km weit von mir entfernt. Ziemlich verzwickt die ganze Situation.
Er hat mit seiner Exfreundin das gemeinsame Sorgerecht über ein 8 Monate altes Kind. Auch lebt das Kind bei ihm und er verfügt über das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Er möchte gern mit dem Kind zu mir und meinen Kindern ziehen. Wie sieht das rechtlich aus? Der Mutter möchten wir das Kind nicht völlig entziehen, auch wenn es so erscheinen mag :(
Gern würden wir ihr anbieten alle 3 Wochen für 1 Woche das Kind zu haben.
Darf er auch ohne die Zustimmung der Mutter, die die meiste Zeit in psychiatrischen Kliniken lebt, zu mir ziehen?
Sie hängt noch immer an ihm und würde dem freiwillig nie zustimmen...
Vielen Dank für Ihre Anwort
von
kaktus11
am 27.11.2012, 12:09
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht bei umzug 550 km? O. Zustimmung des and. Elternteils
Hallo,
das ist höchst problematisch.
also:
Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle.
So. Und jetzt ein Urteil dazu:
Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters
Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen.
OLG Dresden, 10 UF 433/02
Schauen Sie dazu auch mal bei:
www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm
http://www.vaeternotruf.de/wohnortwechsel.htm
http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=926
Dabei ist ein ganz interessanter Satz:
In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.11.2012
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht bei umzug 550 km? O. Zustimmung des and. Elternteils
puh, also bindungsmäßig könnt ihr es dem kleinen wurm nicht antun, drei wochen bei euch und dann 1 woche 550km entfernt bei der mutter zu leben. auch wenn es nett gemeint ist.
eine frage wäre auch, wenn die mutter einen großteil ihrer zeit in psychiatrischen kliniken verbringt, warum sie das tut und ob sie überhaupt in der lage wäre, 1 woche am stück ihr kind zu versorgen.
wie sieht denn bislang der umgang aus?
von
mama.frosch
am 27.11.2012, 12:45
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht bei umzug 550 km? O. Zustimmung des and. Elternteils
Wenn er das ABR hat, dann kann er mit dem Kind umziehen.
Er muss aber dafür sorgen, dass die Mutter weiterhin Umgang mit dem Kind haben kann. Wie soll sie denn 1 Woche auf das Kind aufpassen, wenn sie die meiste Zeit in einer Klinik ist?
von
Pamo
am 27.11.2012, 13:18
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht bei umzug 550 km? O. Zustimmung des and. Elternteils
gibt es hierzu gesetzliche bestimmungen, die man nachlesen kann? ob es für den teil der eltern, welcher das aufenthalsbestimmungsrecht offen ist wie weit man weg zieht? keine einschränkungen?
ich meinte, dass das aufenthaltsbestimmugsrecht nur festlegt wo in erster linie das kind versorgt wird, zuhause ist. und der andere elternteil hat dann sozusagen nur besuchsrecht.
die mutter wurde vor, ich glaube, ca. 4 wochen aus der klinik entlassen. in der sie sich seit jahren immer wieder aufhält...möchte aber im moment nicht als hilflos dastehen und würde sich nicht freiwillig wieder therapieren lassen.
damit der vater nicht mehr rechte erhält...
von
kaktus11
am 27.11.2012, 13:47
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht bei umzug 550 km? O. Zustimmung des and. Elternteils
Wurde ihr das ABR von einem Gericht aberkannt ?
Ansonsten haben sie es gemeinsam.
Warum zieht ihr nicht zu ihm, damit das Kind eine gescheite Bindung zu ihrem Kind aufbauen kann ?
Das geht in dem Alter nicht wenn es sie nur alle 3 Wochen sieht.
Und dann gleich eine Woche ?
Niemals.
von
Sternenschnuppe
am 27.11.2012, 14:21
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht bei umzug 550 km? O. Zustimmung des and. Elternteils
vielleicht hat der kaktus-ex auch ein interesse an seinen kindern, die dann 550km weit weg wohnen würden....???
der hat ja auch noch ein wort mitzureden.
es sei dann kaktus ist witwe.
Mitglied inaktiv - 27.11.2012, 19:13
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht bei umzug 550 km? O. Zustimmung des and. Elternteils
Klassische Pattsituation.
Nachteil für Kaktus : Ich vermute ihre Kinder sind schon älter und haben bereits eine Bindung zum Vater, wo 550km dann nicht so schlimm wären wie bei einem Säugling.
Rein spekulativ selbstverständlich :-)
von
Sternenschnuppe
am 27.11.2012, 20:00
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht bei umzug 550 km? O. Zustimmung des and. Elternteils
Andererseits wird das 8 Monate alte Baby aus keinem sozialen Kontext wie Schule oder Kindergarten gerissen. Es bleibt unter Vertrauten.
von
Pamo
am 27.11.2012, 20:03
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht bei umzug 550 km? O. Zustimmung des and. Elternteils
Das stimmt auch wieder.
Im Endeffekt wird es ein Gericht dann entscheiden müssen, sofern die Mutter denn überhaupt Schritte dagegen unternimmt...
Wo kein Kläger ....
von
Sternenschnuppe
am 27.11.2012, 20:08