Hallo Frau Bader! Ich bin im öffentlichen Dienst Beamtin und halbtags beschäftigt. Meine Arbeitszeit lag bisher überwiegend am Wochenende und Nachts, dies ist allerdings nicht mehr möglich, da ich für meine Kinder 2 und 6 seit kurzem nur noch unter der Woche tagsüber eine Betreuung habe (bin alleinerziehend) Der Arbeitgeber besteht jedoch darauf, daß ich weiterhin am Wochenende und Nachts arbeite. Ist das zulässig???
von silke_k am 05.04.2011, 12:56