Hallo Frau Bader.
Im September läuft meine 2 Jährige Elterngeldzeit aus und müsste dann wieder in meinen Alten Beruf in einen Discounter zurück wo ich einen 20 Stunden Vertrag nachgehe. Mein Problem ist die Betreuung von meiner dann 2 Jährigen Tochter . Die Kindergrippe in unseren Ort hat nicht die Betreuungszeiten die ich Eigentlich Bräuchte. Heisst Flexibel zu sein von 6 Uhr morgens bis 20 Uhr Abends . Auch die Ferienbetreuung viele aus. Und ich kann nicht Ständig Unbezahlt in Urlaub gehen in der Zeit , macht auch der AG nicht mit. Was auch Verständlich ist. Familie ist zu weit weg und mit meinen Gehalt auch nicht Vereinbar . Mein Mann kann auch seine Zeiten nicht Umlegen da er viel auf Bereitschaft Arbeiten muss und auch so zu Oft Später erst Nachhause kommt. Heisst ich kann KEINE GARANTIE für mein Kind geben für eine 100 Prozentige Betreuung.
Wie soll ich das nun den AA Erklären um keine Sperre zu bekommen? Mein AG hat sich Einverstanden erklärt mir Eventuell einen Aufhebungsbescheid anzubieten aus Gründen Mangelnder Betreuung . Auch hat er mir Zugesagt wenn die Kleine im Regulären Kindergarten Alter ist und die Betreuung besser wird ich wieder zurück kommen könnte wenn auch nur erstmal wieder als Aushilfe !
von
Stubentroll
am 23.01.2014, 13:19
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Arbeitslosmelden nach der Elternzeit
Hallo,
wenn der AG das entsprechend bestätigt, dürfte es keine Sperre geben - ich würde es aber vorher mit dem Amt abklären. Sie bekommen aber nur für die TZ ArbGeld 1, nicht voll.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.01.2014
Antwort auf:
Arbeitslosmelden nach der Elternzeit
Betreuungszeiten bis nach 20 Uhr gibt es supersuperselten.
Wenn der AG bestätigt dass es keine Zeiten gibt die mit der Betreuung passen, dann gibt es keine Sperre.
Allerdings sollte man das vorher mit dem Arbeitsamt absprechen.
Dur kannst das Kind ja schlecht alleine Zuhause lassen.
von
Sternenschnuppe
am 23.01.2014, 13:58
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Arbeitslosmelden nach der Elternzeit
Ja geht ja auch Schlecht . Während den Ferien ist die Kita Geschlossen . Und mein AG sagt das kann er nicht machen , mich so lange Aussen vor zu lassen. Muss man ja auch Verstehen aber Irgendwie "Hört sich blöd an " hab ich Bammel vor den Amt.
von
Stubentroll
am 23.01.2014, 14:18
Antwort auf:
Arbeitslosmelden nach der Elternzeit
Da solltest Du wirklich mal schauen eine andere Betreuung zu finden.
Kindergärten die in den Ferien zu haben sind nichts für Berufstätige sondern Hausfrauen.
Wer hat schon 12 Wochen Urlaub im Jahr , und dann auch noch genau dann wenn Ferien sind ?
Du hast ja noch bis September Zeit und einen Rechtsanspruch auf Betreuung ! Und zwar einen der die üblichen 3 Wochen Schließzeit hat + Weihnachten.
Und mit Glück brauchst dann auch gar nicht zum Amt, bis September kann sich ja auch ein Job ergeben, bewerben kannst Du Dich doch jetzt schon , oder eben zeitnah dann zu September.
von
Sternenschnuppe
am 23.01.2014, 15:22
Antwort auf:
Arbeitslosmelden nach der Elternzeit
Wie wäre es mit Tagesmutter? Komplett oder Teilmodel.
Oder noch besser, einer Kombi aus diesem. Auch das geht nämlich wenn ein KiGa die benötigten Betreuungszeiten nicht abdeckt. Dann geht das Kind erst zum KiGa, und wird dann nach Schließung dessen von der Tagesmutter abgeholt welche dann die Betreuung bis abends übernimmt. Oder halt auch morgens vor der KiGa - wobei das schwieriger werden dürfte.
Alternativ komplett zur Tagesmutter. Wobei cih persönlich dann zu einer raten würde welche sich mit mehreren zusammengetan hat. Gibt es in einigen Gemeinden. Da betreuuen dann 2-3 Tagesmütter in einer Wohnung die Kinder, quasie eien Art "Klein-Kindergarten". Jede Tagesmutter hat zwar ihr festes Kind, aber wenn eine ausfällt, dann kann in Ausnahmefällen die andere "einspringen". Deckt dann auch Urlaubszeiten besser ab.
Mein rat wäre, mach einen Termin mit dem Jugendamt. Schildere den die Situation udn evtl finden die doch eine Lösung für Dich. Das starre Kindergartensystem was leider in vielen Orten noch vorherscht, ist wirklich nur was für die wenigsten berufstätigen Eltern gedacht.
Wobei, wenn man einen wirklich netten AG hat, dann kann man auch versuchen ob es nicht doch eine Lösung wegen der Arbeitszeiten gibt. Die Chancen sind aber bei einem Discounter halt recht schlecht, die sind meistens eher unflexibel. Zumindestens im gegensatz zu einem kleineren "Einzel-Geschäft".
Ach übrigens, Ttagesmutter muß nicht teurer sein. Hier bei uns kostet KiGa und Tagesmutter das gleiche für die Eltern. Man zahlt an das Jugendamt seinen monatlichen Obolus, und die zahlen dann halt, je nachdem wo das Kind betreut wird, an die KiGa oder tagesmutter. Oder eben, wenn beide Modelle, entsprechend an beide. Ältere Kinder gehen dann entweder während der Ferien in die ferienbetreuung oder werden teils dann auch auf andere KiGa verteilt. Mitunter auch Tagesmütter. Muß man halt auch schauen was das Kind mitmacht. Bei jüngeren bietet sich das nicht an, da dort feste Bezugspersonen besser sind.
Mitglied inaktiv - 23.01.2014, 22:56