Hallo Frau Bader, kurz zu meinem Fall: mein befristeter Arbeitsvertrag endet im Mutterschutz am 15.06. (ET am 08.07). Ich habe schon herausgefunden wie das mit dem Mutterschaftsgeld funktioniert und würde gerne für 12 Monate Elterngeld beantragen. Hier nun meine Frage: nach den 12 Monaten Elterngeld/Elternzeit, habe ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld 1? Wenn ja, in welcher Höhe und für wie lange? Ich würde dann dem Arbeitsmarkt nicht mehr, wie bisher, mit 40 Stunden sondern nur mit 20 Stunden zur Verfügung stehen können/wollen. Herzlichen Dank im Voraus und viele Grüße, Jennydonot
von Jennydonot am 08.02.2015, 12:12