Frage:
Arbeitslos nach Elternzeit
Hallo Frau Bader,
ich habe bis zum Beginn des Mutterschutzes einige Jahre in Vollzeit gearbeitet und nun 1 Jahr Elternzeit beantragt. Nach diesem Jahr möchte ich aber nicht in den Beruf zurückkehren, u. a. weil ich pro Strecke 1 1/2 Stunden fahren muss. Wenn ich mich nach dem Jahr in Elternzeit arbeitslos melde, wird dann das Arbeitslosengeld am Elterngeld oder an den 12 Monaten vor der Geburt als Rechengrundlage genommen?
Ich hoffe Sie können mir hier weiterhelfen.
von
misspeff
am 01.12.2011, 03:36
Antwort auf:
Arbeitslos nach Elternzeit
Hallo,
wenn Sie dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen, bekommen Sie das normal berechnete ArbGeld I. bei einer Eigenkündigung werden Sie aber wahrscheinlich gesperrt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.12.2011
Antwort auf:
Arbeitslos nach Elternzeit
Weder noch!
Es wird das Arbeitslosengeld aufgrund einer sogennanten Bemessungsgröße berechnet.
Was das bedeutet kannst Du hier nachscheuen: http://www.joppo.de/recht/sozialrecht/arbeitslosengeld-i/arbeitslosengeld-berechnung.html
Wichtig ist noch dass Du, wenn Du selber kündigst, vom Arbeitamt eine Sperre beim ALG1 bekommen wirst. Das Du jetzt nicht mehr 1 1/2 Stunden Fahrzeit haben willst, ist denen dabei sicher egal. Kläre das am besten vorher oder bespreche mit Deinem Chef das ER Dich kündigt!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 01.12.2011, 08:51
Antwort auf:
Arbeitslos nach Elternzeit
Nein, bei nur 1 Jahr EZ wird nach dem alten Vollzeitgehalt gerechnet. Erst ab 2 Jahren EZ werden die Bezugsgroessen genommen.
von
Lina_100
am 01.12.2011, 09:03
Antwort auf:
Arbeitslos nach Elternzeit
Danke für eure Antworten!!! Ja, mein Chef wird mir eine Kündigung ausstellen, die sind da sehr human und das ist auch schon geklärt. Wäre natürlich sehr gut, wenn es nach einem Jahr Elterzeit wirklich nach meinem Gehalt berechnet werden würde!
von
misspeff
am 01.12.2011, 09:44
Antwort auf:
Arbeitslos nach Elternzeit
Hm, ich würde lieber selbst kündigen, das macht sich besser im Lebenslauf.
Er soll Dir lieber eine Bestätigung geben, dass die Arbeitszeiten nicht zu den Betreuungszeiten Deines Kindes passen, dann bekommt man auch keine Sperre.
Kannst Du aber auch vorher beim Arbeitsamt absprechen, 3 Stunden unterwegs, wieviel Stunden sollst Du da noch arbeiten können damit es betreuungstechnisch klappt ?
achja, Du bekommst ALG in der Höhe in der Du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst.
Nur Teilzeit, dann auch nur die Hälfte an ALG 1.
Manchmal wolle sie einen Betreuungsnachweis, da Du ja vermittelbar sein musst.
Mitglied inaktiv - 01.12.2011, 13:26
Antwort auf:
Arbeitslos nach Elternzeit
beim alg kommt es aber auch darauf an,wie du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst,wenn du nur tz arbeiten kannst bekommst du soweit ich weiß auch nur dementsprechend alg!
von
CKEL0410
am 01.12.2011, 13:37
Antwort auf:
Arbeitslos nach Elternzeit
Na das ist ja frech!!!! Denen werd ich was erzählen, wenn die das ALG auf TZ kürzen... Hab ich noch nie gehört, bin total fassungsos. Sollte das nicht eine Versicherungsleistung sein???
von
misspeff
am 01.12.2011, 18:37
Antwort auf:
Arbeitslos nach Elternzeit
Sorry, aber ich finde das jetzt von DIR FRECH!
Natürlich bekommt man ALG1 nur in der Höhe in der man auch arbeiten würde. Wenn man also nur 20h/Woche Zeit hat, bekommt man NATÜRLICH auch nur 50% LohnERSATZleistungen.
Und das ist auf jeden auch korrekt so!
Bei ALG2/Harzt4 ist das was anderes. Da geht es ja auch nicht um Lohnersatzleistungen sondern um eine Existenzgrundlage.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 01.12.2011, 18:52
Antwort auf:
Arbeitslos nach Elternzeit
Verstehe die Aufregung auch nicht.
Wer den "Ersatzlohn" für Vollzeit bekommen will, der muss dann auch Vollzeit zur Verfügung stehen.
Sprachlose Grüße....
Mitglied inaktiv - 01.12.2011, 18:54
Antwort auf:
Arbeitslos nach Elternzeit
Kann mich nur fassungslos anschliessen. ALG 1 ist keine Versicherungsleistung wie eine private Rentenversicherung, es handelt sich um eine reine Risikoabsicherung gegen Arbeitslosigkeit für Fälle in denen man dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung steht und natürlich auch nur soweit man dem AM zur Verfuegung steht. Es wird natürlich auch vorausgesetzt, das man sich regelmaessig bewirbt. Rechne doch mal deine Beiträge hoch und überlegt dir für wie lange diese Minisumme als ALG reichen würde.
von
Lina_100
am 01.12.2011, 19:38
Antwort auf:
Arbeitslos nach Elternzeit
War zwar nicht meine Frage, aber trotzdem Dankeschön. Die anderen Poster haben es mir ja auch schon beantwortet.
von
misspeff
am 02.12.2011, 11:35
Antwort auf:
Arbeitslos nach Elternzeit
Ihr habt ja recht, hab dieses System halt völlig anders eingeschätzt und es mehr als Versicherungsleistung gesehen. So erklärt, ist es mir auch schlüssiger warum das auf TZ gekürzt werden kann. Wenn ich vorher 42Std gearbeitet habe, müsste ich wohl auch dem Arbeitsmarkt 42Std am Tag zur Verfügung stehen um vollen Bezug zu bekommen, oder? Ob ich das mit meiner Kleinen hinbekomme ist wirklich fraglich. Na mal sehen.
Danke für eure Antworten!
von
misspeff
am 02.12.2011, 11:44
Antwort auf:
Arbeitslos nach Elternzeit
Viel Glück, dass Du fix was neues findest.
Mitglied inaktiv - 02.12.2011, 12:25
Antwort auf:
Arbeitslos nach Elternzeit
42 Stunden am Tag bekommt niemand hin - ob mit oder ohne Baby ;-)
von
Andrea6
am 02.12.2011, 13:33
Antwort auf:
Arbeitslos nach Elternzeit
hahaha, stimmt.
von
misspeff
am 02.12.2011, 16:52
Antwort auf:
Arbeitslos nach Elternzeit
Finanziell gesehen muss ich nicht unbedingt arbeiten gehen, hätte aber trotzdem gerne gewusst wonach das Arbeitslosengeld berechnet wird.
von
misspeff
am 02.12.2011, 16:55