Hallo Frau Bader, aktuell arbeite ich während der Elternzeit bei meinem alten Arbeitgeber, wo ich auch vor der Elternzeit arbeitete. Da dieser von meinem Wohnort ca. 30 Minuten Fahrtweg entfernt liegt, ist die Überlegung im Raum, ob ich mir einen neuen Arbeitgeber für mindestens die Elternzeit suchen kann. Dazu kommen einige Fragen auf, bei denen ich hoffe, dass Sie mir weiter helfen können. Kann ich die Teilzeitstelle während der Elternzeit bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen ohne, dass ich meine Vollzeitstelle kündige? - Wenn ich es richtig aus einer anderen Fragestellung gelesen habe: Ja. Wie ist die Kündigungsfrist, wenn auf der Vereinbarung zur Elternzeit vom Arbeitgeber nichts dazu steht? Ist diese wie in dem ursprünglichen Arbeitsvertrag oder gelten dann die gesetzlichen Regelungen? Kann mir mein Arbeitgeber die neue Teilzeitstelle ohne Angabe von Gründen verwehren? Falls nein: Was wären mögliche Gründe die neue Stelle zu verwehren außer direkte Konkurrenz? Was muss beachtet werden, wenn ich über die Elternzeit hinaus bei dem neuen Arbeitgeber arbeiten möchte? Freundliche Grüße
von Silke1989 am 15.12.2019, 22:04