Arbeitgeberwechsel während der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitgeberwechsel während der Elternzeit

Hallo Frau Bader, aktuell arbeite ich während der Elternzeit bei meinem alten Arbeitgeber, wo ich auch vor der Elternzeit arbeitete. Da dieser von meinem Wohnort ca. 30 Minuten Fahrtweg entfernt liegt, ist die Überlegung im Raum, ob ich mir einen neuen Arbeitgeber für mindestens die Elternzeit suchen kann. Dazu kommen einige Fragen auf, bei denen ich hoffe, dass Sie mir weiter helfen können. Kann ich die Teilzeitstelle während der Elternzeit bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen ohne, dass ich meine Vollzeitstelle kündige? - Wenn ich es richtig aus einer anderen Fragestellung gelesen habe: Ja. Wie ist die Kündigungsfrist, wenn auf der Vereinbarung zur Elternzeit vom Arbeitgeber nichts dazu steht? Ist diese wie in dem ursprünglichen Arbeitsvertrag oder gelten dann die gesetzlichen Regelungen? Kann mir mein Arbeitgeber die neue Teilzeitstelle ohne Angabe von Gründen verwehren? Falls nein: Was wären mögliche Gründe die neue Stelle zu verwehren außer direkte Konkurrenz? Was muss beachtet werden, wenn ich über die Elternzeit hinaus bei dem neuen Arbeitgeber arbeiten möchte? Freundliche Grüße

von Silke1989 am 15.12.2019, 22:04



Antwort auf: Arbeitgeberwechsel während der Elternzeit

Hallo, Sie können mitd en normalen Fristen die Tz kündigen. Der Ag muss wegen dem neuen Job gefragt werden und kann ablehnen (vor allem aus betrieblichen Gründen) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.12.2019



Antwort auf: Arbeitgeberwechsel während der Elternzeit

Deine TZ in EZ kannst du dann ganz normal kündigen. Aber: der AG kann eine Arbeit bei einem anderen AG ablehnen. Er hat ja eine Stelle für dich. Und für die Fahrtzeit ist er nicht verantwortlich sondern du. Das du das jetzt mit Kind nicht mehr willst, ist nicht sein Problem. Als Begründung würde also reichen, das er eine Stelle für dich hat (die du sogar schon ausübst). Wenn du zum Ende der EZ komplett zu einem neuen AG wechseln willst, musst du deinen Vertrag beim aktuellen AG 3 Monate vor Ende der EZ kündigen.

von cube am 16.12.2019, 09:42



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