Liebe Frau Bader, ich beende mein aktuelles Arbeitsverhältnis beim AG1 zum 30.06.17 und meine neue Anstellung beginnt am 01.07.17 bei AG2. Unser noch nicht geborenes Kind soll am 18.06.17 zur Welt kommen. Wenn ich nun den 1 LM in Elternzeit gehen möchte, muss ich ja ab dem 18.06 bei AG1 in Elternzeit gehen und anschließend bei AG2 bis 17.07 in Elternzeit bleiben. Geht denn das überhaupt und wenn ja wie muss ich das anmelden? Oder aber ich lasse mein Arbeitsverhältnis erst später beginnen z.B. am 20.07....bin dann aber kurzzeitig arbeitslos. Was für Konsequenzen hätte dies? Danke & VG Stephan
von Stephan85 am 04.04.2017, 21:10