Hallo Frau Bader, gibt es eine Frist, in welcher ein Arbeitgeber die Verdienstbescheinigung zur Krankenkasse übersenden muss für die Auszahlung des Mutterschaftsgeldes? Hintergrund ist, dass die KK dem AG bereits vor 2 Wochen alles nötige übersandt hat und ich nun erfahren habe, dass die Dame von der Buchhaltung seit 2 Wochen bis einschließlich nächste Woche im Urlaub ist. Da ich meine Firma kenne, weiß ich, dass so lange einfach alles liegen bleibt was nicht mit einer Frist versehen ist. Muss ich / die KK den AG in Verzug setzen? Ich habe nun ein bisschen Angst, am 01.04. nur einen Bruchteil meines normalen Verdienstes überwiesen zu bekommen (für die Zeit in der ich im März noch nicht im MuSchu war), was fatal wäre, da ich ja schließlich Miete, KiTa für den großen usw. bezahlen muss. Liebe Grüße
von Alexisfreya am 21.03.2014, 10:52