Sehr geehrte Frau Bader, ich bitte doch noch mal darum ob Sie mir ggf. helfen können und meine Fragen beantworten können. Ich denke wegen der teilweise Antworten gingen meine eigentlichen Fragen irgendwie unter. Die Fragen sind: Darf man während der Elternzeit schon sich bewerben für eine Stelle die nach der Elternzeit endet? Noch bin ich ja in Elternzeit. Bis 31.03.2013, danach habe ich gekündigt. 2. Ich war von 2001 an bis 14.02.2009 Vollzeit tätig (bei einem Arbeitgeber) dann zwei Jahre Elternzeit bis 14.02.2011, dann bis 30.06.2011 in Teilzeit tätig (Auflösung durch Arbeitsgericht). Die neue Stelle gabs erst ab 01.08. so dass ich einen Monat arbeitslos war. Dann bekam ich im Jahr darauf am 28.03.2012 meinen Sohn. Inwieweit besteht Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, falls ich nicht direkt etwas finden würde? 3. Wie oder wo kann ich meinen Anspruch auf Kita Platz für den Einjährigen (nächstes Jahr) durchsetzen bzw. bekommen? Hier im Ort sagen die es gänge nicht. Ich bin aber auf Arbeitsplatz angewiesen ab nächstem Jahr. Danke. Vielen Dank im Voraus
von Brinarina81 am 19.08.2012, 21:48