Hallo Frau Bader,
ich habe folgende Frage, und zwar endet meine Elternzeit zum 01.03.2013 (3 Jahre). Der Betrieb ist so klein, dass mich der Arbeitgeber dann nur wieder in Vollzeit einstellen kann, was ich betreuungstechnisch leider nicht schaffen werde. Wie muss ich mich hier dann weiter verhalten? Muss ich dann kündigen oder kündigt mir der Arbeitgeber? Kriege ich dann Arbeitslosengeld und wie wirkt sich das auf die Rente wenn ich erstmal nicht arbeite?
Vielen Dank und beste Grüße
lunamaus05
von
lunamaus05
am 03.05.2012, 13:50
Antwort auf:
Arbeiten in Vollzeit nach Elternzeit nicht möglich?!
Hallo,
da sie ihren Vertrag nicht erfüllen können, müssen Sie kündigen. Normalerweise sind sie nicht gesperrt. Sie bekommen aber kein volles Arbeitslosengeld, sondern nur anteilig für die Zeit, in welcher Sie arbeiten können.Halbe Tage wären also 50 %.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.05.2012
Antwort auf:
Arbeiten in Vollzeit nach Elternzeit nicht möglich?!
Wenn du den Vollzeitjob nicht machen kannst und der Betrieb dir keine Teilzeit gewähren musst, dann musst du kündigen. Du bekommst dann (wahrscheinlich nach einer Sperre) Alg 1 und natürlich wirkt sich das nicht positiv auf die Rente aus, weil du ja keine Rentenpunkte mehr sammelst.
Es macht also Sinn, wenn du dir rechtzeitig vorher einen Teilzeitjob suchst!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 03.05.2012, 14:33