Frage: Arbeit nach Elternzeit

Hallo, ich habe eine Frage. Mein Mann fand nun wieder Arbeit und unsere Tochter ist jetzt 14 Monate alt. Er nahm das Elterngeld, sowie die Elternzeit. In der Zeit übernahm ja der Staat die Einzahlung in die RV. Jetzt hat er die Chance wieder zu arbeiten. Meine Frage: Wenn er jetzt anfängt, hört ja die Elternzeit auf. Kann ich in ein paar Wochen noch bis unsere Tochter 3 Jahre alt ist Elternzeit nehmen? Oder kann ich sagen, wenn unsere Tochter eingeschult wird, kann ich da noch die restliche Zeit nehmen? Geht das gesetzlich? Gruß Sternenmeer

von Sternenmeer am 13.10.2013, 10:09



Antwort auf: Arbeit nach Elternzeit

Hallo, die Rentenversicherung übernimmt nicht die Einzahlung, sondern ihm wird ein Vorteil angerechnet. Unabhängig davon können Sie, auch parallel zu ihrem Ehemann, problematisch bis zum dritten Lebensjahr Elternzeit beantragen. Ob der Arbeitgeber zustimmen muss, hängt davon ab, was sie bei der Geburt beantragt hatten. Der Arbeitgeber muss auch zustimmen, wenn sie bis zu zwölf Monate nach dem 3. Geb. nehmen wollen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2013



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