Hallo, ich (Vater) habe Elternzeit ab Geburt unter Nennung des voraussichtlichen Entbindungstermins beantragt. Ich habe ein schwieriges Verhältnis zu meinem Arbeitgeber. 1.) Was passiert, wenn das Kind früher kommt. Kann ich dennoch ab diesem Termin in EZ gehen ohne Risiko einer fristlosen Kündigung wg. Selbstbeurlaubung? 2.) Was ist, wenn z. B. die Geburt am Tag 1 beginnt, das Kind aber erst an Tag 2 geboren wird. Ich muss mich für Tag 1 krank melden, wenn ich sicher gehen will, oder? Urlaub könnte mir evt. verwehrt werden.
Mitglied inaktiv - 02.05.2017, 14:08