Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem AG fristgemäß EZ für die ersten beiden Lebensjahre meines Kindes beantragt. Das 3. EZ-Jahr habe ich beantragt, zwischen dem 3. und 8. Lj. des Kindes zu nehmen. Mein AG hat mir lediglich EZ für die beiden ersten Lebensjahre bestätigt. Auf das 3. EZ-Jahr in meinem Antrag ist er nicht eingegangen, d.h. hierfür habe ich keine Bestätigung bekommen. Muss er mir hierfür keine Bestätigung erteilen? Wenn ja, wie kann ich die Bestätigung bekommen? Innerhalb welcher Frist muss mir die Bestätigung des AG über meinen EZ-Antrag vorliegen? Vielen Dank und ein gesundes neues Jahr wünscht Ihnen Schnecke14
von Schnecke14 am 27.12.2011, 22:23