Minki
Hallo Frau Bader! Unser Sohn ist im April 2016 geboren. Elterngeldbezug bis 25.04.2017. Mein befristeter Arbeitsvertrag lief zum 30.09.2016 aus. Neuer Beginn der Mutterschutzfrist lt. ET war 22.04.2017. nun hatte ich vor Ablauf der Bezugszeit des Elterngeldes ALG1 beantragt, da ich einen generellen Anspruch habe - dieser wurde abgelehnt, da ich mich in der Schutzfrist befand. Mein Ziel war es, für die Zeit der Schutzfrist Mutterschaftsgeld von der KK zu erhalten. Dafür bräuchte die KK aber einen Aufhebungsbescheid des BAfA. Nun meine Fragen 1.) darf mir der Antrag auf ALG1 mit der Begründung von Paragraphen 137 Absatz 1 Nr.1 und 138 Absatz 1 Nr. 3 abgelehnt werden? 2.) hätten die mir den Antrag nicht erst genehmigen und zugleich einen Aufhebungsbscheid für den Bezug des Mutterschaftsgeldesmin Höhe des ALG1 für/ von die/der Krankenkasse ausstellen müssen? 3.) oder hätte ich einen direkten Anspruch auf die Zahlung von ALG 1 der BAfA? ich bedanke mich im Voraus recht herzlich. Beste Grüße
Hallo, Sie können auf die Mutterschaftsfrist vor der Geburt verzichten und dem Agentur für Arbeit mitteilen, dass in dieser Zeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dies setzt aber voraus, dass Sie tatsächlich nachweisen können, dass das Kind betreut ist. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Könntest Du ohne Schwangerschaft überhaupt arbeiten ? Welchen Umfang an Kinderbetreuung kannst Du belegen ?
Minki
Sicher hätte ich arbeiten können. Fiktiv eine Kinderbetreuung zu organisieren und diese dann natürlich auch bezahlen zu müssen, obwohl man weiß das man da bereits in der neuen Schutzfrist sein wird, ist etwas unsinnig und meiner Meinung nach fern ab der Realität und nicht wirklich tragbar. Mein Mann hätte theoretisch seine 2 Monate Elternzeit nehmen können um auf unseren Sohn aufzupassen, damit ich für die Zeit voll arbeiten hätte können.
Mitglied inaktiv
Theoretisch gilt aber nicht. Wenn Du keine gesicherte Kinderbetreuung nachweisen kannst, hast du keinen Anspruch auf ALG1. Ist halt leider so.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, wie errechnet sich das Mutterschutzgeld, wenn ich vor dem Mutterschutz 3 Wochenarbeitslosengeld erhalte vorher 2 Jahre im Erziehungsurlaub war ? Die Krankenkasse sagte mir, das ich dann nur Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes bekäme. Wo kann man das nachlesen, wie heißt das Gesetz ? VG Silke
Liebe Frau Bader, folgende Frage: Ich bin seit dem 01.09.2002 arbeitslos gemeldet. Vorher habe ich 19,25 Std. gearbeitet (befristeter Vertrag). Bekomme also jetzt Arbeitslosengeld. Beziehe ausserdem noch Erziehungsgeld für unseren ersten Sohn, das läuft noch bis zum 09.01.2003. Bin jetzt erneut schwanger, der Entbindungstermin ist für den 24.12. ...
Hallo! Ich habe eine Frage zur Berechnung des Arbeitslosengeldes und des Mutterschaftgeldes. 1. Man berechnet das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate (inklusive Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld)?! Ist das richtig? Wie fließen in diesem Zeitraum erhaltenes Mutterschaftsgeld und Erziehungsgeld mit in die Berechnung ein? 2. W ...
hallo, immernoch viele offene fragen. sorry, dass ich nerve, aber habe am mittwoch termin in der firma und soviele fragen. bitte schaut doch auch nochmal auf meine offene rückfrage vom 08.11 (rückfrage an ingo) und dann noch was: also..ich habe gehört, dass wenn ich elternTEILzeit beantrage und mein ag das ablehnt (was er darf da unter 1 ...
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Hej! Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte. Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt? Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...
Ich habe folgenden Sachverhalt. Ende April haben wir unser drittes Wunder bekommen. Vor dem ersten Kind habe ich Vollzeit gearbeitet, unbefristet und bin dann in den Mutterschutz. Danach in Teilzeit gearbeitet während Elternzeit und diese zum Beginn des Mutterschutzes für Kind 2 beendet. In beiden Fällen hat sich das Mutterschaftsgeld anhand mei ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...
Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Jahre verschieben
- Schließfach
- Nacharbeit Arzttermin kind
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV