Frage: Anrechnung auf Kindesunterhalt

Guten Tag, ich bin seit ca 3 Jahren geschieden, zusammen mit meiner ExFrau habe ich eine 5 jährige Tochter für die ich regelmäßig Unterhalt zahle. Ich beabsichtige demnächst ein Haus mit meiner neuen Ehefrau zu kaufen, kann ich den Abtrag für das Haus auf den Kindesunterhalt anrechnen lassen? Mfg

von Vater86 am 29.02.2016, 14:02



Antwort auf: Anrechnung auf Kindesunterhalt

Hallo, nein, dann würde ja jeder sich ein Haus auf Kosten seiner Kinder kaufen oder bauen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.03.2016



Antwort auf: Anrechnung auf Kindesunterhalt

Ne, die Zinsen gelten als Kaltmiete sozusagen. Mit dem Abtrag schaffst Du ja Vermögen. Außerdem ändert das doch nix an Deinem Verdienst und der Unterhaltsverpflichtung die sich daraus ergibt.

von Sternenschnuppe am 29.02.2016, 14:06



Antwort auf: Anrechnung auf Kindesunterhalt

An meinem Einkommen ändert das logischerweise nichts, aber es sind ja gewisse Dinge abzugsfähig von meinem Einkommen, woraus sich ja dann danach die Höhe des Kindesunterhaltes richtet. Teilweise kann man da ja auch Kredite anrechnen, deswegen war halt die Frage wie das ist mit dem Abtrag vom Haus.

von Vater86 am 29.02.2016, 14:21



Antwort auf: Anrechnung auf Kindesunterhalt

Da kannst Du nix abziehen. Kredite nur wenn sie in der Partnerschaft zusammen gemacht wurden. Auto ggf. wenn es anders keine Berufstätigkeit gäbe. Wie Du wohnst und was Du dafür ausgeben kannst ist Eure Entscheidung innerhalb Deines Selbstbehaltes. Zudem ist ja aucb Deine Frau für die Hälfte des Kredites zuständig. Nicht nur Du.

von Sternenschnuppe am 29.02.2016, 14:27



Antwort auf: Anrechnung auf Kindesunterhalt

Hallo, du kannst da leider nichts geltend machen, denn ein Haus mit einer Partnerin berührt den Unterhalt nicht. Wäre das Haus in der Partnerschaft mit der Kindesmutter erbaut worden, dann könntest du es geltend machen. Du weißt ja, wie viel Geld du am Ende des Monats hast und da kennst ja auch deine Unterhaltsverpflichtungen, nichts schmälert den Unterhalt für dein Kind. Evtl ein Auto, wenn es beruflich absolut notwendig ist und selbst das ist anfechtbar. Ansonsten wäre es ja für Männer sehr einfach, die Unterhaltspflicht zu schmälern. Lg

von Colien07022004 am 29.02.2016, 15:31



Antwort auf: Anrechnung auf Kindesunterhalt

Nur so zur Info: Mein Mann hat jahrelang etwa 700€ für seine Kinder vor mir gezahlt. Und auch wir haben in der Zeit gekauft. Weiss also wovon ich rede. Finanziell gesehen ist man als Zweitfamilie schlechter gestellt, das ist so. Aber die Kinder haben ein Anrecht darauf und es steht ihnen zu. Sie können dafür nichts. Da seid ihr mit nur einem Kind noch gut gestellt.

von Sternenschnuppe am 29.02.2016, 16:04



Antwort auf: Anrechnung auf Kindesunterhalt

Nicht jeder ;). Es gibt auch Väter, die sich nicht vor Unterhaltszahlungen drücken (wollen), weil ihnen was an den Kindern liegt, egal mit welcher Frau sie gezeugt wurden... ich finde es traurig, dass es aber Väter gibt, die den eigenen Kindern den Unterhalt nicht zugestehen wollen.

von malini am 01.03.2016, 11:49



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