ich habe dieses jahr geheiratet und hatte vorher das alleinige sorgerecht für meine tochter, sie ist nicht von meinen mann, ich hab sie mitgebracht und nun will die Oma von meinen Ex, von dem die kleine ist das umgangsrecht, muß ich ihr das gewähren, zumasl er keinen unterhalt zahlt.
von
Fruchtis
am 26.07.2012, 08:56
Antwort auf:
alleiniges sorgerecht
Hallo,
Nach einer Scheidung oder Trennung, manchmal sogar nach dem Tod eines Elternteils, werden die Großeltern oft genug mit abgespalten. Häufig geraten sie im Ehestreit zwischen die Fronten und der Kontakt zu den Enkelkindern bricht dann völlig ab.
Das geht soweit, dass vielen Großeltern das Umgangsrecht ganz untersagt wird. Viele ziehen vor Gericht, um ein Besuchsrecht zu erkämpfen. Aber dieser Kampf ist meist erfolglos, weil die Gesetzeslage es so will. Dabei sind Experten sicher, dass Oma und Opa für ihre Enkelkinder in Krisen, wie zum Beispiel bei einer Scheidung, besonders wichtig sind.
Das hat doch eigentlich auch nichts damit zu tun, ob der Vaterunterhalt zahlt oder nicht.
Nach § 1685 Abs. 1 BGB haben Geschwister und Großeltern das Recht auf eigenen Umgang. Der ist unabhängig davon, wie sich die getrennten Eltern geeinigt haben. Es gibt nur die Einschränkung: Das Umgangsrecht darf dem Wohl des Kindes nicht schaden. Faktisch gelingt es den Großeltern vor den Gerichten jedoch kaum, ihr Umgangsrecht durchzusetzen. Sie müssen – so ein Urteil aus Hamm – sogar nachweisen, dass das Kind den Umgang mit seinen Großeltern braucht.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.07.2012
Antwort auf:
alleiniges sorgerecht
hallo auch wenn er keinen unterhalt zahlt hat er recht auf umgang und auch die großeltern haben das recht dazu und können das einklagen! erspare deinen kind den ganzen ärger!
von
beat75
am 26.07.2012, 09:48