Liebe Frau Bader,
Ich bin jetzt in der 6. SSW.
Ich lebe mit meinem Freund und dessen Tochter (10) zusammen.
Bin ich wenn wir nicht heiraten alleinerziehend?????
Er verdient wenig Geld und hat ein Haus abzuzahlen. ich arbeite halbtags und bin in Privatinsolvenz. Haben wir eine Chance auf Unterstützung???
Vielen Dank für ihre Mühe!!
LG Sabine
von
Sumsum1975
am 16.10.2012, 20:40
Antwort auf:
Alleinerziehend oder nicht?
Hallo,
nein. Sie wohnen doch zusammen.
Ob Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten, weiß ich nicht. Die HAusschulden zählen nicht
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.10.2012
Antwort auf:
Alleinerziehend oder nicht?
Wenn ihr zusammen lebt, seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft.
Welche Art der Unterstützung gibts denn überhaupt für Alleinerziehende, auf die du hoffst?
von
Pamo
am 16.10.2012, 21:54
Antwort auf:
Alleinerziehend oder nicht?
Natürlich sind Sie nicht alleinerziehend. Sie koennen ggf neben dem EG und Kindergeld Anspruch auf den Kinderzuschlag, Wohngeld oder allgemein AlG 2 haben. Dass ein Haus abzubezahlen ist spielt allerdings keine Rolle, die Privatinsolvenz wird sicherlich auch alles was den übersteigt abschöpfen, egal ob selbst verdient oder vom Amt.
von
Lina_100
am 16.10.2012, 21:56
Antwort auf:
Alleinerziehend oder nicht?
Du lebst mit dem Vater Deines Kindes zusammen, selbstverständlich bist Du nicht alleinerziehend.
Aber ich befürchte Du riskierst die Insolvenz wenn Du dann nun nicht arbeiten gehen wirst / willst nach dem Mutterschutz.
Lass das mal prüfen, eine Freundin musste in Arbeit stehen.
Und der Vater des Kindes ist vor dem Staat für Euch zuständig.
Auch wenn ihr nicht zusammen leben würdet.
Als Gemeinschaft gehen dann Kindergeldzuschlag und Wohngeld.
Er wird ja auch zum Lohn Kindergeld und Unerhalt für die Tochter bekommen
von
Sternenschnuppe
am 16.10.2012, 23:01
Antwort auf:
Alleinerziehend oder nicht?
Fragen gibts...
von
Bernsteinelfe
am 17.10.2012, 11:59
Antwort auf:
Alleinerziehend oder nicht?
Als "alleinerziehend" bezeichnet man Elternteile, die die tägliche Verantwortung für die Erziehung und Betreuung der Kinder, sowie für den Lebensunterhalt überwiegend alleine tragen. Dabei ist es unerheblich ob der Elternteil ledig, geschieden, getrenntlebend oder verwitwet ist, auch ist unerheblich ob der Elternteil in einer neuen Partnerschaft lebt, egal ob im selben Haushalt oder räumlich getrennt.
Alleinerziehende werden auch häufig als "Ein-Eltern-Familie" bezeichnet.
Da mit dem Begriff alleinerziehend sowohl alleinstehende Elternteile als auch Elternteile in neuer Partnerschaft bezeichnet werden, wird für alleinstehende Alleinerziehende auch oft die Bezeichnung "Single mit Kind" verwendet.
von
Sonni74LS
am 17.10.2012, 12:10