Sehr geehrte Frau Bader,
mein Mann hat im März 2014 seine Kündigung erhalten.
Im April 2014 dann 1 Monat Arbeitslosengeld bezogen.
Ab Mai 2014 ist er dann in Elternzeit (er erhält das Elterngeld) gegangen.
Nun würde er nach Ende des Elterngeldbezuges gerne weiterhin für die Betreuung des Kleinen sorgen und Betreuungsgeld beantragen.
Erhält er dann zu dem Betreuungsgeld auch 11 Monate ALG I?
Da er dann für die Betreuung des Kleinen zuständig ist, kann er ja keinen Job annehmen, oder wie ist das geregelt?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort.
von
qCollie
am 20.07.2014, 20:54
Antwort auf:
ALG I & Betreuungsgeld
Hallo9,
ArbGeld 1 bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht - das entfällt also.
Liebe Grüße
Nb
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.07.2014
Antwort auf:
ALG I & Betreuungsgeld
Um ALG1 zu bekommen muss man Betreuung nachweisen.
Scheidet also aus.
Finanziell besser wäre es sich um Betreuung zu kümmern, dann kann er ALG1 beantragen und sich einen Job suchen.
von
Sternenschnuppe
am 20.07.2014, 21:25
Antwort auf:
ALG I & Betreuungsgeld
Hallo,
Betreuungsgeld bekommt jeder, der sein Kind NICHT in einer öffentlich geförderten Kinderbetreuungseinrichtung hat, und zwar für längstens 22 Monate.
Um Arbeitslosengeld 1 zu beziehen, muss Dein Mann die Betreuung für das Kind nachweisen können. Das muss aber kein KITA-Platz sein, sondern evtl. Du, die Großeltern, Bekannte usw.
Je nach Familieneinkommen könnt Ihr auch Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen.
Lieben Gruß
Luvi
von
luvi
am 21.07.2014, 12:34