Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinen Chef schon frühzeitig über meine Schwangerschaft und mein vorhaben über die Dauer meiner Elternzeit informiert. Da ich nun im 6. Monat bin und ich mehr und mehr Probleme mit meiner Gesundheit bekommen, hatte ich gestern mit Ihm einen Termin. Da kam dann zuerst das Thema mit dem Urlaubsanspruch für das nächste Jahr zu rede. Ich habe einen vorläufigen Entbindungstermin vom 08.04.2016. Er hat mir dann nur gesagt, ich habe nur Anspruch auf den Urlaub was vor dem Mutterschutz ist. Ich hatte mich aber Abends noch zuhause die Gesetzte für Mutterschutz und Elternzeit ausgedruckt und darin steht, dass ich bis Ende Beschäftigungsverbot Urlaubsanspruch habe. Also 8 Wochen nach dem Entbindungstermin endet der Urlaubsanspruch. Nachdem ich meinen AG dies mitgeteilt und auch die Gesetze vorgelegt hat, meinte er nur, er sei mein Vorgesetzter und er weis was da drin steht und hat die Gesetzte zerrissen. Bei dem Thema Elternzeit wurde er richtig sauer, da ich ihm vorab Mitgeteilt habe das ich vorhabe 3 Jahre Elternzeit am Stück zu nehmen. Er schüttelte den Kopf und sagte nur zu mir er genehmigt mir höchstens 1 Jahr. Schließlich gibt es Krippen wo mein Kind rein kann. Da mein AG nur ein leitender Angestellter ist und wir eine Zweigstelle sind und Personalangelegenheiten in der Zentrale in München geregelt werden, habe ich mich dann dort auch kurz erkundigt. Die Dame am Telefon hat mich angehört und meinte, Sie schickt mir den Antrag für Elternzeit im Januar zu und wegen meinen Urlaubsanspruch wird sie sich schlau machen und mir diesen dann schriftlich mitteilen. Nun wollte ich Sie einmal fragen, kann mein AG mir vorschreiben wie viele Jahre ich nur Elternzeit bekomme? Vielen Dank für die Hilfe.
von AnneWUG am 10.12.2015, 09:50