Hallo Frau Bader, mein Sohn wird jetzt 8 Monate alt. Ich habe nach seiner Geburt 1 Jahr EZ beantragt (bis 23.11.2014), mit Option auf Verlängerung, welche ich auch in Anspruch nehmen werde. Da meine alte Stelle aber nun nach einem Umzug 70km entfernt ist, würde ich im folgenden Jahr (2015) versuchen hier etwas zu finden und eben hier zu arbeiten. Sollte sich etwas ergeben, würde ich meine jetzige Stelle kündigen (entweder regulär mit 3-monatiger Kündigungsfrist ODER Auflösungsvertrag) und den Ag wechseln. Was ist dann mit dem 3. verbleibenden Jahr Elternzeit? Das wollte ich gern nehmen wenn mein Kleiner in die Schule kommt. Muss ein neuer AG mit dieses Jahr dann gewähren oder ist es reine Kulanz wenn er mir sie gibt? Je nach Rechtslage würde ich die EZ jetzt eben um 1 oder 2 Jahre verlängern, um mir zur Not meien alte Stelle warm zu halten. Vielen Dank und freundliche Grüße Stumpi
von Stumpi am 26.05.2014, 20:44