Hallo,
mein Ehemann wird die 2
Partnermonate beim Elterngeld in Anspruch nehmen.
Er überlegt, ob es sinnvoll ist die acht Wochen am Stück zu nehmen oder
2 x 4 Wochen, z.B. 6 Lebensmonat und 9. Lebensmonat des Kindes.
Wie ist das mit dem Urlaubsanspruch, er hat Urlaubsanspruch und aufgrund Wechselschicht weitere 6 Tage im Jahr.
Wie ich aus bisherigen Beiträgen lesen konnte wird wohl häufig für
volle Monate Elternzeit der Urlaubsanspruch gekürzt, da wäre es vielleicht sinnvoll 2 x 4 Wochen zu nehmen, dann hätte er ja keine vollen Monate.
von
Babybauch2015
am 20.09.2014, 07:15
Antwort auf:
2 Monate Väterzeit Elterngeld Urlaubsanspruch
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.09.2014
Antwort auf:
2 Monate Väterzeit Elterngeld Urlaubsanspruch
Ja, nimmt man die Monate getrennt, kann der Urlaub nicht gekürzt werden (es sei denn, das Kind wurde am 1. eines Monats geboren)
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 20.09.2014, 09:21
Antwort auf:
2 Monate Väterzeit Elterngeld Urlaubsanspruch
Hallo,
Dein Mann soll aber darauf achten, dass er Lebensmonate nimmt, z.B. wenn das Kind an einem 4. geboren ist, die Monate vom 4.April bis 3.Mai und vom 4,August bis 3. September (Monate sind nur Beispiele) . Auf keinen Fall 2 mal 4 Wochen.
Wenn er nur Wochen nimmt, gibts Probleme mit dem Elterngeld. Das muss nämlich zurückgezahlt werden, wenn nicht 2 Elterngeldmonate genommen werden.
Luvi
von
luvi
am 22.09.2014, 11:44