Hallo Frau Bader, können Sie mir kurz erklären wie es rechtlich bei einer zweiten Elternzeit zur Einschulung aussieht? Ich bin derzeit in Elternzeit mit meiner zweiten Tochter. Bei meiner ersten Tochter hatte ich Elternzeit ohne Arbeitsverhältnis und danach bei meinem jetzigen Arbeitgeber angefangen. Elternzeit habe ich dort für mein zweites Kind für etwa 14 Monate in Anspruch genommen. Wenn ich jetzt angenommen bei beiden Kindern zur Einschulung nochmal Elternzeit nehmen möchte, wie sieht das dann aus? Bis wann müsste mein Arbeitgeber davon wissen? Gibt es da gesetzliche Fristen oder darf der Arbeitgeber mir das verweigern? Vielen Dank
von smarties85 am 15.09.2017, 11:26