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Kein Kitaplatz

Thema: Kein Kitaplatz

Meine Tochter ist nun 10 Monate und ich müsste ab ab Mitte Juli diesen Jahres wieder arbeiten. Allerdings habe ich keine Tagesmutter oder Kitaplatz. Die Oma kann mal einspringen wäre aber kein " Dauerzustand ". Meine Überlegung ist nun mich arbeitslos zu melden für eine gewisse Zeit. Ich weiß, das ich mindestens 15 Std pro Woche zur Verfügung stehen muss, um Alg 1 zu bekommen. Meine Fragen dazu. Was könnte ich denn dazu noch beantragen? Und würde es einen Unterschied machen, wenn mein Chef mich kündigen würde? Es ist echt schwierig. Seid Monaten hängt mir dieses Thema schwer im Magen und ich gehe gerne arbeiten. Nur momentan sehe ich keine andere Lösung. ( Meine restliche Familie lebt nicht mehr, bis auf meine Schwester die aber Vollzeit arbeiten geht und nebenbei noch selbstständig ist, damit möchte ich nur sagen, daß ich da auf keinen zurück greifen kann, der auf die Kleine aufpasst) Danke für eure Tipps.

von Lana2289 am 23.05.2024, 22:38



Antwort auf Beitrag von Lana2289

wenn du wirklich wirklich wirklich auf einen Kitaplatz angewiesen bist, (will dir nix unterstellen, nicht falsch verstehen), dann kannst du über das Jugendamt einen Platz einklagen. (Da ein Anspruch besteht). Dieser Platz muss für dich lediglich zumutbar sein, dh. weitere Fahrtwege und/oder eine nicht ganz so gute Kita wie deine Wunschkita musst du hinnehmen. Für die Klage brauchst du meines Wissens nach die Absagen von den betreuungsmöglixhkeiten die dich abgelehnt haben, da weis ich jetzt aber nicht so gaaanz genau. ALG1 gibs nur bei Nachweislich bestehender Betreuung und auch nur in dem Umfang wie du arbeiten könntest. Zudem kannst du in Fortbildungsmasnahmen oder sonstige Arbeitserhaltende Maßnahmen gesteckt werden. Das würde ich ehrlich gesagt nicht wollen. Connecte dich mit deinem Betreuungsproblem mal mit dem zuständigen Jugendamt und frag nach was dir so zusteht.

von Maya7 am 23.05.2024, 23:04



Antwort auf Beitrag von Lana2289

Was war denn deine Planung? Hast du dich um Plätze beworben und bist leer ausgegangen? Wann startet in eurem Bundesland das Kita-Jahr? Wenn du dich zum Juni oder Juli beworben hast, kann es sein, dass genau dort die Schließzeit der Einrichtungen liegt und zum Ende des Kitajahres werden sie auch keine Eingewöhnungen machen - hat ja keinen Sinn, wenn dann erst einmal 2-3 Wochen Ferien sind. Grundsätzlich hast du einen Anrecht auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag, aber ich hätte da schon realistisch geplant. Eingewöhnung musst du ja immer mit einrechnen - ca. 4 Wochen. Wenn du deinen Rechtsanspruch geltend machen willst, wende dich ans JA deiner Kommune und fordere diese mit Frist und Hinweis auf den Rechtsanspruch auf, dir einen Platz zur Verfügung zu stellen. Musterbriefe gibt es im Netz. Aber selbst wenn du da direkt Erfolg hast, wird es bis Mitte Juli und mit Eingewöhnung knapp. Zum ALG: Falls du selbst kündigst oder dich bewusst kündigen lässt (z. B. weil du wegen Betreuungsproblemen der Arbeit fernbleibst), erhältst du erst mal eine dreimonatige Sperre. Und danach gibt es Leistungen für die Zeiten, in denen du arbeiten könntest (Arbeitsagentur kann Nachweis über Betreuung einfordern). 67% des vorherigen Lohns anteilig für 15 Std. ist wahrscheinlich wenig attraktiv. Daher würde ich erst mal schnellstmöglich die EZ verlängern, damit es keinen Stress mit dem AG gibt. Dann Betreuungsplatz einfordern spätestens zum neuen Kitajahr. Kann der Vater helfen zu überbrücken oder z. B. die Eingewöhnung übernehmen? Dann wäre es finanziell vielleicht eher machbar.

von Cpt_Elli am 24.05.2024, 03:22



Antwort auf Beitrag von Lana2289

Erstmal den Kitaplatz einklagen. Wenn das scheitert, kannst du immer noch ALG beantragen.

von kia-ora am 24.05.2024, 05:51



Antwort auf Beitrag von Lana2289

melde dich beim jugendamt. dort kannst du schonmal deine klagebereitschaft entweder auf verdienstausfall und platz ankündigen. manchmal zaubern sie dann noch plätze aus dem hut, allein bei der drohung. ansonsten eben klagen und das schnell. du kannst mit deinem chef ggf. vereinbaren die EZ zu verlängern und dann eben den verdienstausfall einklagen.

von Rachelffm am 24.05.2024, 09:40



Antwort auf Beitrag von Lana2289

Ohne Betreuung gibt es keinen Anspruch auf ALG, da du gar nicht arbeitsfähig bist. Deshalb bleibt eigentlich nur bei der Stadt anzukündigen, dass du wegen des fehlenden Platzes deinen Verdienstausfall einklagen wirst. Oft gibt es dann doch noch einen Platz. Wie hattest du denn die Eingewöhnung geplant? Dafür brauchst du ja auch noch Zeit? Alternativ versuche die Elternzeit zu verlängern, falls ihr mit dem Gehalt des Vaters klar kommt.

von Ally79 am 24.05.2024, 11:39



Antwort auf Beitrag von Lana2289

Hallo Da bist du aber reichlich spät dran. Hoffentlich hast du alle Kita absagen schriftlich aufgehoben, sonst: sofort einfordern und ab damit zum zuständigen Jugendamt. Ich würde auch nochmal alle Tagesmütter anrufen. Evt ist ja ein Kind abgesprungen wegen Unzug oder so. Du kannst auch deine Elternzeit verlängern um Zeit zu gewinnen LG

von Mäxie452 am 24.05.2024, 12:34



Antwort auf Beitrag von Lana2289

Hallo, bei uns hats geholfen beim Jugendamt Druck zu machen und mit Klage zu drohen, wir hatten innerhalb einer Woche einen mündlich zugesagten Kitaplatz und die Woche drauf, einen unterschriebenen Vertrag. Wir mussten im Jugendamt sämtliche Absagen der Kitas die auf meinem Arbeitsweg lagen vorweisen und meinen Arbeitsvertrag mit Arbeitgeberbestätigung der Arbeitszeiten inkl. Fahrzeit. Wir bekamen dann einen Kitaplatz am Rande meines Arbeitsweges zugewiesen, ca. 5 Minuten Umweg. Wir müssen halt jetzt jedes Jahr einen Gastantrag stellen bis zum Schuleintritt, da wir die Einrichtung nicht mehr wechseln wollen, da sie sehr gut ist. VG

von Schnixi am 25.05.2024, 15:14



Antwort auf Beitrag von Schnixi

Danke für die ganzen Nachrichten. Ich habe mit dem JA gesprochen und die sagten nur, wenn nichts frei ist... was sollen wir da machen. Wir können auch nicht zaubern. Mit der Agentur für Arbeit habe ich auch telefoniert und ich würde keine Sperre bekommen, da ich mit Mutterschutz schon lange genug raus wäre. 1 Jahr. Und nach Paragraph xy liegt ein wichtiger Grund vor, da ich keine Kinderbetreuung habe. Wenn ich die Oma angebe, für einige Stunden wäre das in Ordnung lt Amt. Bei uns fängt das Kita Jahr im August an. Ich habe Absagen per Email erhalten. Die kirchlichen Träger haben mich sowieso abgelehnt, weil die Kleine noch nicht getauft ist. Echt wahr. Es ist alles echt zum kotzen... kinderfreundliches Deutschland .

von Lana2289 am 25.05.2024, 15:51



Antwort auf Beitrag von Lana2289

dann kündige deine Klage per Einschreiben beim JA an und lege die ausgedruckten Kita-Absagen bei. Dann kontaktiere einen Anwalt. Du wirst sehen, es kommt ein Kitaplatz. VG

von Schnixi am 25.05.2024, 16:01



Antwort auf Beitrag von Lana2289

Wenn du aber eigentlich arbeiten willst, ist kündigen doch trotzdem die schlechteste Lösung - es sei denn, du willst dich eh umorientieren. Die AfA wird dich vielleicht nicht sperren, aber du wirstt trotzdem nachweisen müssen, dass du dich um einen neuen Job und passende Betreuung bemühst. Nur Betreuung für 15 Std haben und die volle Summe AlG beziehen, ist streng genommen Sozlalbetrug, da kann ich kaum glauben, dass dir die AfA dazu geraten hat. Also mit Klage drohen. Irgendein Platz wird sich finden. Und zum kommenden neuen Kitajahr ist dafür die Chance am höchsten. Die AfA kann dir dabei ggf. sogar helfen - die agieren ja auch bei drohendem Jobverlust und haben zum Teil speziellen Support für Eltern nach der Familienphase. Die MA*innen dort wissen, welche Knöpfe man bei der Kommune drücken muss (Freundin von mir arbeitet in so einem Spezialteam als Coach).

von Cpt_Elli am 26.05.2024, 05:57



Antwort auf Beitrag von Lana2289

In der Regel tut sich ganz kurzfristig etwas und es werden Plätze frei. Viele Eltern sagen erstmal einer Einrichtung zu und hoffen in Wirklichkeit noch auf eine andere Zusage einer anderen Einrichtung und wechseln dann, wenn sie den anderen Platz haben. Ich würde mich an das Jugendamt bzw die für euch zuständige Stelle wenden. In der Regel braucht es keine Klage. Man sollte nur auf den dringenden Bedarf und den bestehenden Rechtsanspruch hinweisen und auch darauf, dass man sonst überlegt zu klagen. Fast jede Gemeinde hat freie Plätze, die sie erstmal zurück hält und schaut, wo der Bedarf am dringendsten ist. Ich bin immer etwas überrascht, wie schnell viele sich mit einer absage abfinden. Man muss halt hartnäckig bleiben. Es gibt einen Rechtsanspruch, den muss man aber auch geltend machen.

von Bero2022 am 26.05.2024, 03:21