Thema:
Rücktritt Kindergaten ***HILFE***
Hallo,
brauche schnell Antworten auf eine Frage und hoffe ihr könnt mir helfen.
Problem: Diese Woche haben sich gleich zwei Kindergärten gemeldet die einen Platz für uns frei hätten. Der erste Kiga war zwar nicht mein Wunschkanidat, aber die haben sie Anfang der Woche gemeldet, also hab ich unterschieben. Heute morgen meldetet sich dann auf einmal der andere Kiga(mein Favorit). Nach der Arbeit bin ich hin und hab auch da unterschrieben...erstmal festmachen das Ding;-)
Hab danach in dem ersten Kiga angerufen, mein Fall erklärt mit der Bitte um Rücktritt vom Betreuungsvertrag. Dieser Kiga hat ganz neu aufgemacht mit ganz jungen Erziehern, also konnte mir das Mädel gar keine Antwort geben ob dies so einfach möglich ist. Sie wollte sich eigentlich heute telefonisch melden, was sie nicht getan hat. Das Problem ist, dass ich Sonntag zwei Wochen in den Urlaub fliege und jetzt überhaupt nicht weiss, ob ich schriftlich kündigen muss, oder ob mündlich so reicht.....
....ich hoffe bei euch kennt sich zufällig jemand damit aus, ihr würdet mir seeeeehr helfen.
Lieben Dank schon mal....Lili
Mitglied inaktiv - 27.06.2008, 23:01
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Geh auf Nummer sicher, und mach die Kündigung schriftlich, so sparst du dir sicherlich viel Ärger und Rennerei.Und lass dir die Kenntnisnahme der Kündigung schriftlich bestätigen. Wenn du die Kündigung noch schreibst, kannst du sie doch morgen vor deinem Urlaub einwerfen.
Mitglied inaktiv - 27.06.2008, 23:11
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Entscheidend ist doch sicher, wie es im Betreuungsvertrag steht, den Du unterschrieben hast! Allerdings klingt das mit den jungen Erzieherinnen doch gar nicht so schlecht.
V. G.
Mitglied inaktiv - 28.06.2008, 08:16
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Auf jeden Fall sofort schriftlich kündigen. Bei uns geht das im Kindergarten auf keinen Fall mündlich. Du hast eine Kündigungsfrist.. Hast ja den Vertrag mit nach Huase bekommen , den Du unterschrieben hast, da steht, drin was Du tun mußt.
Mitglied inaktiv - 28.06.2008, 11:39
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Wenn du eine Kündigungsfrist hast, musst du für die Zeit in beiden Kindergärten den Beitrag zahlen.
Mitglied inaktiv - 28.06.2008, 14:51
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Auch in Kindergärten müsste es die Regelung wie überall auch geben.....2 Wochen rücktrittsrecht nach abschluss des Vertrags.
Und ich würde es schriftlich machen...so was wie ich : Hiermit mache ich von meinem Rücktrittsrecht ( innerhalb 2 Wochen ) nach unterschrift des Vertrags....gebrauch.
Und dieses auch and ie Stadt schicken - weil sonst hat man 3 Monate kündigungsfrist bei Kigawechsel.
Mitglied inaktiv - 28.06.2008, 17:44
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Verwechselst Du das vielleicht mit Haustürgeschäften?
Mitglied inaktiv - 28.06.2008, 18:11
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du hast doch bei nem Vertrag 14-tägiges Widerrufsrecht...ist so weit ich weiß auch bei Kindergärten so
Mitglied inaktiv - 29.06.2008, 13:39
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ein KiGa-Vertrag ist doch kein Haustürgeschäft. Also gibt es auch kein 14-tägiges Widerrufsrecht. Es gelten die im Vertrag vereinbarten bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen.
Vielleicht ist der KiGa kulant und entlässt sie ohne Frist aus dem Vertrag, aber müssen tut er nicht.
LG
Mitglied inaktiv - 29.06.2008, 15:46
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Ich würde den Vertrag schriftlich kündigen. Ich denke, da die Kindergartenplätze in manchen Ortschaften ziemlich rar sind, ist die Kindergartenleitung evtl. kulant und "übersieht" die Kündigungsfrist.
In deinem unterschriebenen Vertrag müsste drinstehen, wie die Fristen ausschauen, notfalls musst du eben eine Weile für 2 Kindergärten zahlen, auch wenns doof ist. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht gibt es in diesem Fall nicht, da dies nicht unter das Fernabsatzgesetz fällt.
LG
Nicole
Mitglied inaktiv - 29.06.2008, 20:21