Frage: Zweites Kind/Elternzeit Muschu

Sehr geehrte Frau Bader, mein erster Sohn wird am 27 Mai 2011 zwei Jahre alt, dh meine Elternzeit endet - wie beantragt-am 26. Mai 2011. Wenn nun unser zweites Baby bereits am (ca.) 14 Juni erwartet wird, überschneiden sich ja Muschu und Elternzeit. DH ich würde dann auch kein Mutterschaftsgeld etc. vom Arbeitgeber (nur das von der KK) erhalten, richtig? Und auch nach Entbindung keine Leistungen vom Arbeitgeber? Was, wenn ich einige Tage arbeiten würde? (Muss ich im Muschu zu Hause bleiben? Kann der AG mich zwingen? Kann er sagen, dass er mich nicht will, weil es einfach keinen Sinn macht für eine Woche eine hichschwangere Frau zu beschäftigen?) Ich weiß nicht wie finanziell verlustreich dieses szenario für uns wäre. (habe ca 1000 euro netto) Danke, Emily PS Egal, das Baby ist dennoch geliebt und auch zu diesem Zeitpunkt herzlich willkommen, nur wäre ein Monat später wohl passender gewesen.

Mitglied inaktiv - 29.09.2010, 15:26



Antwort auf: Zweites Kind/Elternzeit Muschu

Hallo, Sie bekommen bis zum Ende der EZ des 1. Kindes nur den Anteil der KK vom MG, ab dem ersten Tag danach von beiden. Da Sie also Anfang Mai in Mutterschutz gehen, überschneiden sich ca. 26 Tage, in der Zeit bekommen Sie pro Tag bis zu 13 € von der KK. Ab dem 27.05. erhalten Sie auch den Anteil des AG Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.09.2010



Antwort auf: Zweites Kind/Elternzeit Muschu

Ich kenn das anders herum. Und zwar bekommst du ab dem 27.05.2011 das volle Mutterschaftsgeld, weil du ja eigentlich wieder zurück in deinen alten Job gehen würdest (wenn nicht der Mutterschutz wäre) Davor (ab 03.05.-26.05) bekommst du nur den KK-Anteil. Du könntest auch einige Tage arbeiten gehen, bringt dir aber auch nix. Auf den Mutterschutz vor der Geburt darfst du verzichten und arbeiten gehen. Wenn du dann arbeiten gehen würdest, darfst du aber jederzeit wieder zurück in den Mutterschutz gehen! Wie gesagt, finanziell bringt dir es bezüglich des Mutterschutzgeldes nix, die paar Tage arbeiten zu gehen. Du bekommst das Geld auch im MuSchu (nach Elternzeit), auch der Urlaubsanspruch besteht "ganz normal" für die MuSchu-Zeit. Gruß Sabine

Mitglied inaktiv - 29.09.2010, 15:43



Antwort auf: Zweites Kind/Elternzeit Muschu

Sabine, danke, das klingt irgendwie einleuchtend. Gilt das auch für die Zeit nach der Entbindung, ja oder? Und Elterngeld dann halt die 300 €, gell?

Mitglied inaktiv - 29.09.2010, 18:31



Antwort auf: Zweites Kind/Elternzeit Muschu

Jepp, auch nach der Entbindung. Für die 8 Wochen Mutterschutz volles Mutterschaftsgeld und auch Urlaubstage. Elterngeld: Da du die 12 Kalendermonate vor der Geburt nicht gearbeitet hast, läuft das auf die 300 € plus 75 € Geschwisterbonus (bis das ältere 3 Jahre alt wird) hinaus. Da bringt es dich auch nicht wirklich weiter, wenn du 1 oder 2 Monate vorher arbeiten gehst... Gruß Sabine

Mitglied inaktiv - 29.09.2010, 20:21



Antwort auf: Zweites Kind/Elternzeit Muschu

(-:

Mitglied inaktiv - 30.09.2010, 14:38



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