Zuzahlung Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld 2. Kind während nicht beendeter Elte

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Zuzahlung Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld 2. Kind während nicht beendeter Elte

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich der Zuzahlungspflicht des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld der Krankenkasse. Der Fall: Kind 1 kommt am 5.12.2011 und 3 Jahre Elternzeit beantragt. Die Elternzeit endet am 4.12.2014. Das 2. Kind wurde am 02.01.2015 geboren - Mutterschutz begann am 19.11.2014. Die Elternzeit wurde nicht beendet, aber hat man nicht trotzdem ein Anrecht auf Zuschuss vom Arbeitgeber ab Ende der alten Elternzeit von Kind 1 bis 8 Wochen nach der Geburt von Kind 2? Die Krankenkasse sagt nein - aber ich sehe das anders. Viele Grüße Andrea

von er_feld_aus am 28.10.2016, 09:33



Antwort auf: Zuzahlung Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld 2. Kind während nicht beendeter Elte

Hallo, ja, aber erst ab dem ersten Tag nach der EZ. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.10.2016



Antwort auf: Zuzahlung Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld 2. Kind während nicht beendeter Elte

Hat man. Was war denn mit dem Arbeitgeber ausgemacht ab 05.12. und wurden alle Bescheinigungen für den Mutterschutz abgegeben? Ist ja alles auch eine Weile her ...

von Sternenschnuppe am 28.10.2016, 10:04



Antwort auf: Zuzahlung Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld 2. Kind während nicht beendeter Elte

Ich dachte eigentlich, Mutterschutzleistungen gibts nur, wenn man die laufende Elternzeit beim AG zum Beginn der Mutterschutzfrist beendet. Und das ist nicht geschehen, oder?

von An77 am 28.10.2016, 12:37



Antwort auf: Zuzahlung Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld 2. Kind während nicht beendeter Elte

Meiner Meinung nach hätte der AG ab dem 5.12 seinen Anteil. Mutterschaftsgeld zahlen müssen. Spätestens ab dann warst Du nicht mehr in EZ. ABER hast Du dem AG überhaupt die Bescheinigungen gegeben? Weil wenn nicht, dann sehe ich durchaus Schwierigkeiten. Den irgendwas muss der AG ja auch in der Hand haben

Mitglied inaktiv - 28.10.2016, 16:55



Antwort auf: Zuzahlung Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld 2. Kind während nicht beendeter Elte

Die Elternzeit endete am 4.12. und hattest einen Job? Dann hätte es ab 5.12. MuSchu-Geld geben müssen. Und zwar in Höhe deines dann laufenden Vertrages. Und bis zum Ende des MuSchu. 13 Euro von der KK (täglich) und den Rest vom AG. Die EZ musste nicht beendet werden, sie lief ja am 4.12.14 sowieso aus. (Sie hätte aber zum 19.11. beendet werden können, dann hätte der AG eben für ein paar Tage mehr zahlen müssen) Gruß Sabine

von SumSum076 am 28.10.2016, 23:32



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