Sehr geehrte Frau Bader,
Ich habe eine Frage bezüglich der Zuzahlungspflicht des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld der Krankenkasse.
Der Fall: Kind 1 kommt am 5.12.2011 und 3 Jahre Elternzeit beantragt. Die Elternzeit endet am 4.12.2014. Das 2. Kind wurde am 02.01.2015 geboren - Mutterschutz begann am 19.11.2014.
Die Elternzeit wurde nicht beendet, aber hat man nicht trotzdem ein Anrecht auf Zuschuss vom Arbeitgeber ab Ende der alten Elternzeit von Kind 1 bis 8 Wochen nach der Geburt von Kind 2?
Die Krankenkasse sagt nein - aber ich sehe das anders.
Viele Grüße
Andrea
von
er_feld_aus
am 28.10.2016, 09:33
Antwort auf:
Zuzahlung Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld 2. Kind während nicht beendeter Elte
Hallo,
ja, aber erst ab dem ersten Tag nach der EZ.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.10.2016
Antwort auf:
Zuzahlung Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld 2. Kind während nicht beendeter Elte
Hat man.
Was war denn mit dem Arbeitgeber ausgemacht ab 05.12. und wurden alle Bescheinigungen für den Mutterschutz abgegeben?
Ist ja alles auch eine Weile her ...
von
Sternenschnuppe
am 28.10.2016, 10:04
Antwort auf:
Zuzahlung Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld 2. Kind während nicht beendeter Elte
Ich dachte eigentlich, Mutterschutzleistungen gibts nur, wenn man die laufende Elternzeit beim AG zum Beginn der Mutterschutzfrist beendet. Und das ist nicht geschehen, oder?
von
An77
am 28.10.2016, 12:37
Antwort auf:
Zuzahlung Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld 2. Kind während nicht beendeter Elte
Meiner Meinung nach hätte der AG ab dem 5.12 seinen Anteil. Mutterschaftsgeld zahlen müssen. Spätestens ab dann warst Du nicht mehr in EZ.
ABER hast Du dem AG überhaupt die Bescheinigungen gegeben? Weil wenn nicht, dann sehe ich durchaus Schwierigkeiten. Den irgendwas muss der AG ja auch in der Hand haben
Mitglied inaktiv - 28.10.2016, 16:55
Antwort auf:
Zuzahlung Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld 2. Kind während nicht beendeter Elte
Die Elternzeit endete am 4.12. und hattest einen Job?
Dann hätte es ab 5.12. MuSchu-Geld geben müssen.
Und zwar in Höhe deines dann laufenden Vertrages.
Und bis zum Ende des MuSchu.
13 Euro von der KK (täglich) und den Rest vom AG.
Die EZ musste nicht beendet werden, sie lief ja am 4.12.14 sowieso aus.
(Sie hätte aber zum 19.11. beendet werden können, dann hätte der AG eben für ein paar Tage mehr zahlen müssen)
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 28.10.2016, 23:32