Liebe Frau Bader.
Ich befinde mich im 3. Jahr der EZ meines zweiten Kindes. Im Februar erwarten wir unser 3. Kind. Die jetzige EZ werde ich deshalb um einen Monat verkürzen um in den neuen Mutterschutz zu starten. Ich bin Angestellte, arbeite aber seit einiger Zeit zusätzlich freiberuflich als Autorin. Seit über einem Jahr arbeite ich an einem neuen Buch, welches nun im Februar verlegt werden soll. Das Honorar hierfür erhalte ich wahrscheinlich im Zeitraum des Mutterschutzes vor der Geburt. Nun frage ich mich, ob dieses Geld mir irgendwann beim Elterngeld vom 3. Kind verrechnet wird? Ich erhalte es zwar vor der Geburt, aber erst im neuem Kalenderjahr . Irgendwie wäre das echt unfair. Schließlich habe ich viele Monate daran gearbeitet und zwar in der Vergangenheit.
Danke für Ihre Mühen!
Stardust
von
stardust82
am 15.10.2018, 13:01
Antwort auf:
Zuverdienst Elternzeit Freiberufler
Hallo,
viel schlimmer ist, dass es tatsächlich mit dem Elterngeld verrechnet wird.
Da gilt das Zuflussprinzip, Sie sollten also auf jeden Fall klären, wann es ausgezahlt wird.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.10.2018
Antwort auf:
Zuverdienst Elternzeit Freiberufler
Sollte das Geld während des Elterngeldbezuges (also nach Geburt) eingehen, dann wird es auch mit dem Elterngeld verrechnet.
Bei selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeit gilt das Zuflussprinzip, es ist also nur wichtig, wann das Geld bei dir eingeht und nicht, wann die Arbeit dafür tatsächlich verrichtet wurde.
Wenn das Geld noch vor Geburt des Kindes eingeht, dann wird nix verrechnet.
von
Dojii
am 15.10.2018, 13:51
Antwort auf:
Zuverdienst Elternzeit Freiberufler
Danke für deine Antwort. Das war mir eine große Hilfe. Ich wusste nicht ob hier auch das Kalenderjahr betrachtet wird. Das ist dann aber nur bei der EG- Berechnung so.
von
stardust82
am 15.10.2018, 14:25